Das großspurig von der schwarz-grünen Bundesregierung angekündigte “Anti-Terror-Paket”, auch in Hinblick auf den Terroranschlag von Wien, wird zum erwarteten Rohrkrepierer. Grund dafür ist vor allem der Kniefall der ÖVP vor den Grünen. Diese konnten sich mit ihren Forderungen vollends durchsetzen.
Keine Präventivhaft für Terroristen
So wurde die von der ÖVP propagierte und ursprünglich von der FPÖ geforderte Präventivhaft für terroristische Straftäter gänzlich gestrichen. Stattdessen sollen “wegen terroristischer Straftaten verurteilte Personen” nach der Entlassung aus der Haft “elektronisch überwacht” werden, so ÖVP-Innenminister Karl Nehammer.
Ebenso wird der ursprünglich explizit erwähnte Kampf gegen den politischen Islam bzw. islamischen Extremismus durch eine Verallgemeinerung aufgeweicht. So soll es nur eine allgemeine Strafbestimmung gegen “religiösen Extremismus” geben.
Grüne setzen Verbot von Symbolen der Identitären durch
Wo die Prioritäten hingegen tatsächlich zu liegen scheinen, zeigt das angekündigte Verbot von Symbolen der “Identitären Bewegung (IB)”. Dieses dürften die Grünen unter Justizministerin Alma Zadic vehement eingefordert haben.
Umstritten ist auch das neue “Gefährder-Register”, welches einen sogenannten “Gefährder” lebenslang erfasst, damit er keine Anstellung bei Sicherheitsunternehmen bekommen und auch keine Waffenbesitzkarte erhalten kann. Wie genau man in dieses Register kommt, ist allerdings unklar. Ebenso erscheint es unwahrscheinlich, dass ein potentieller Terrorist um eine Waffenbesitzkarte ansucht und auf legalem Wege eine Waffe erwirbt.
FPÖ fordert erneut Verbotsgesetz gegen politischen Islam
Von einer “altbekannten Herumeierei” sprach hingegen FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. Das einzig effektive Mittel gegen den politischen Islam sei ein Verbotsgesetz. Kickl weiter zum “Anti-Terror-Paket” der Bundesregierung:
Diese kann nur beendet werden, wenn mit einem klar auf den radikalen Islam ausgerichteten Verbotsgesetz – also mit einer unmissverständlichen Zielansprache – die durch den Islam motivierte Herabwürdigung und Bekämpfung unseres demokratischen Rechtsstaats sowie unserer Grund- und Freiheitsrechte unter Strafe gestellt wird. Der Umstand, dass nach wie vor über Maßnahmen wie Fußfessel und Co. diskutiert wird, zeigt jedoch, dass genau das wieder nicht kommen wird. Denn mit einem klar formulierten Straftatbestand wäre diese Diskussion überflüssig. Dann könnten wir diese Hassprediger und Staatsfeinde mit klaren gesetzlichen Normen aus dem Verkehr ziehen.