Nachdem der nordmazedonische Terrorist Kujtim F. offiziell an einem unbekannten Friedhof beerdigt worden ist, beschäftigen sich nicht nur die Strafgerichte, sondern auch die Zivilgerichte mit seinem Fall. Am Bezirksgericht Wien-Donaustadt (BG Donaustadt) wurde unter der Aktenzahl 027 52 A 902/20z ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet.
Das BG Donaustadt ist deshalb verfahrensmäßig für die Verlassenschaft von Kujtim F. zuständig, da dieser zuletzt in der Wagramer Straße im 22. Gemeindebezirk seine offizielle Meldeadresse hatte.
Wohnungskündigung als erster Schritt des Kurators
Im Verlassenschaftsedikt 027 52 A 902/20z wird Kujtim F. als am 2. November 2020 „verstorben“ angeführt. Als Verlassenschaftskurator im Fall Kujtim F. wurde vom BG Donaustadt ein Anwalt bestellt, der seine Kanzlei ebenfalls in der Wagramer Straße führt.
Als erste Verfahrenshandlung wurde dem bestellten Verlassenschaftskurator die Aufkündigung des Bestandsvertrags über die bisher „offziell“ benützte Wohnung aufgetragen. Das liest sich dann im Juristendeutsch folgendermaßen:
Er hat die Verlassenschaft im Verfahren über die Aufkündigung, und in einem allenfalls anschließenden Exekutionsverfahren zu vertreten.
Interessant sein wird in diesem Verfahren, über welche tatsächlichen Vermögenswerte Kujtim F. zum Zeitpunkt seiner Tat verfügen konnte und welches allfälliges Eigentum etwa in Nordmazedonien ihm zuzurechnen sein wird.