Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat jetzt das Täterprofil des am 2. November 2020 erschossenen islamistischen Terroristen von Wien bekannt gegeben. Es handelt sich um einen 20 jährigen Doppelstaatsbürger mit nordmazedonischen Wurzeln. Er wurde nach einer Verurteilung wegen Teilnahme an einer terroristischen Vereinigung im Dezember 2019 vorzeitig aus der Strafhaft entlassen.
Als Name des Terroristen wurde von Nehammer Kujtim F. angegeben. Es soll sich bei ihm um einen Anhänger der extremistischen Terror-Miliz Islamischer Staat (IS) gehandelt haben. Im April 2019 war er zu insgesamt 22 Monaten Haft verurteilt worden, da er versucht hatte, nach Syrien auszureisen, um sich dem IS im Bürgerkrieg anzuschließen. Bei der Weiterreise aus der Türkei zu seinem Einsatzort nach Syrien war er verhaftet worden.
Jugendgerichtsgesetz ermöglichte Entlassung
Im Dezember 2019 wurden Kujtim F. bereits wieder vorzeitig bedingt entlassen, da er für die Justiz als junger Erwachsener galt und damit unter die Haftentlassungs-Privilegien des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gefallen ist. Der islamistische Attentäter besaß neben der österreichischen auch die nordmazedonische Staatsbürgerschaft.
Vor dem blutigen Anschlag in der Wiener Innenstadt soll Kujtim F. auf seinem Instagram-Account ein Foto gepostet haben, das in mit zwei Waffen zeigt, die später auch beim Terroranschlag verwendet haben soll. Ob der Terrorist auch einen „Treueeid“ auf den IS veröffentlicht hat, ist bisher noch nicht bekannt.
Schwer bewaffnet zur Tat geschritten
Der Attentäter war schwer bewaffnet zur Tat in der Wiener Innenstadt geschritten. So hatte er neben einer automatischen Langwaffe, eine Faustfeuerwaffe und eine Machete dabei.