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Letztes Abendmahl Polizei

Die Römer vor 2000 Jahren und die Sowjets nach 1945 waren “Waserl” im Vergleich zu Kurz und Anschober. Damals durfte man zumindest zu Hause treffen, wen man will.

20. Oktober 2020 / 11:20 Uhr

Kurz verhängt die schärfsten Freiheitseinschränkungen seit 2000 Jahren

Die schwarz-grüne Regierung verschärft den Ton – und mit ihr ihre Vorfeldorganisationen. Während die Wiener Linien, Wiens Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel, bis letzte Woche in Bus und U-Bahn noch durchsagten:

Bitte tragen sie einen Mund-Nasen-Schutz zum Schutz aller.

heißt es jetzt rau:

Bedecken sie Mund und Nase.

Ab Freitag werden die Corona-Maßnahmen noch einmal verschärft, die entsprechende Verordnung soll mindestens vier Wochen gelten.

Verbot von Treffen

Wie schon angekündigt hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Veranstaltungen und private Feiern im Visier seiner Verbotspolitik. Ohne fixen Sitzplatz dürfen ab Freitag keine sieben Personen an Veranstaltungen teilnehmen, im Freien dürfen sich nicht mehr als zwölf Personen treffen.

Weil das Coronavirus der Regierung bestimmt gehorcht, gibt es Ausnahmen für Begräbnisse. Hier dürfen 500 Personen zusammenkommen, ohne dass es zu einer Ansteckung kommt.

Verfassung schützt noch „trautes Heim“

Diese Kontaktverbote gelten grundsätzlich überall, also auch in den eigenen vier Wänden, wenngleich die Regierung betont, dass sie dort nicht kontrollieren könne. Aber offenbar wollte. Doch soweit schützt uns die Verfassung noch.

Historische Vergleiche

Laut Kurz und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) wäre damit das Letzte Abendmahl ein schwerwiegender Verstoß und also ein Fall für die Polizei. Es kamen nämlich mehr als sechs Personen zu einem gemeinsamen Essen zusammen.

Klar, damals gab es kein gefährliches Coronavirus. Die Menschen starben zwar jung und nicht wie der durchschnittliche Corona-Tote mit 80,08 Jahren. Aber heute sei die Lage „dramatisch“, alles drohe aus dem Ruder zu laufen. Gegen Verstöße muss es daher „harte Strafen“ geben.

Freiheitsbeschränkungen wie unter der Roten Armee

Nach dem Krieg wurden solche Vergehen nach dem gefürchteten sowjetischen Kriegsrecht bestraft, wenn sich, etwa in Dresden, mehr als drei Personen zusammenfanden. Die Rote Armee hat den Besiegten übrigens in etwa die gleichen Freiheitseinschränkungen auferlegt, wie Kurz und Anschober: Begrenzung der Personenanzahl bei Zusammenkünften, Vorverlegung der Sperrstunden und Restriktionen in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Doch die Römer im besetzten Israel vor 2000 Jahren und die Sowjets bei uns nach 1945 waren jedoch nichts im Vergleich zu Kurz und Anschober, denn die reglementieren sogar den Privatbereich.

(© Sächsisches Staatsarchiv)

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