Schüler

Die Kosten für Deutschförderung verdoppelten sich unter Rot-Schwarz in nur drei Jahren auf 50 Millionen Euro, konnten aber dank den von der FPÖ geforderten Deutschförderklassen wieder gesenkt werden.

13. Oktober 2020 / 16:15 Uhr

Deutschförderung in Schulen: Kosten in nur drei Jahren verdoppelt!

Letzte Woche stellte der freiheitliche Klubobmann Herbert Kickl eine Dringliche Anfrage an ÖVP-Finanzminister Gernot Blümel, um Auskunft zu erhalten, wie teuer Österreich Asylwerber und Einwanderer kommen. Gefragt wurde auch nach den Kosten für Deutschförderung in Form von Deutschkursen und Deutschförderklassen. Zahlen, die der Minister nicht parat hatte, aber nun nachreichte. Im Schuljahr 2014/15 gab es österreichweit für die Volksschulen Kosten für Deutschkurse von rund 21 Millionen Euro (genau sind es 21.252.000,00) und für die restlichen höheren Schulformen 3,5 Millionen Euro. Das entspricht einer Summe von 24,5 Millionen Euro.

Vergleicht man die Summe mit dem Schuljahr 2017/2018, so muss man von einer Verdoppelung der Ausgaben in nur drei Jahren sprechen. Österreichweit wurden für die Volksschulen 41.249.160,00 Euro an Ausgaben notwendig und für die restlichen Schulformen 9.410.840,00 Euro, was einem Höchststand von mehr als 50 Millionen Euro entspricht. Den Löwenanteil der Ausgaben hatte über all die genannten Jahre – wie kann es auch anders sein – die Bundeshauptstadt Wien.

Von FPÖ eingeführte Deutschförderklassen senkten Kosten

Dank der FPÖ in der damaligen Bundesregierung kam es ab dem Schuljahr 2018/2019 zur Einführung der Deutschförderklassen, was zu einer drastischen Senkung der Ausgaben führte. 26,6 Millionen Euro waren für dieses Schuljahr notwendig.

Schüler, die dem Unterricht aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse nicht folgen können, werden in eigenen Deutschförderklassen oder in unterrichtsparallelen Deutschförderkursen unterrichtet. Die Deutschförderklasse und der Deutschförderkurs sind in der Regel auf ein Semester ausgelegt und können maximal vier Semester lang besucht werden. Anschließend muss der Schüler in den ordentlichen Status übergeführt werden.

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