Nicht alle Familien, die im Zuge der Corona-Krise Ausgaben für ihre Kinder hatten, dürfen hoffen, den Kinderbonus in der Höhe von 360 Euro zu erhalten. Zwar meinte Familienministerin Christine Aschbacher, dass 1,8 Millionen Kinder erreicht worden seien. Auf eine Journalistenfrage musste sie antworten – oder besser gesagt zugeben – dass Familien nur profitieren, wenn mit Stichtag September ein Anspruch auf die Familienbeihilfe besteht. Wenn aber der Anspruch spätestens im August zuvor nicht mehr gegeben war, weil die Schulausbildung beendet wurde oder die Kinder aufgrund des Alters nicht mehr anspruchsberechtigt sind, so gibt es kein Geld.
Keine Zahlen bekannt
Wie viele Familien in dieses Schlupfloch fallen, konnte Aschbacher nicht nennen und meinte, die Zahlen werden nachgereicht. Zuvor konnte sie aber ausreichend beziffern, wie viele Eltern exakt pro Bundesland vom Kinderbonus profitierten. Der bei der Pressekonferenz anwesende Finanzminister Gernot Blümel, sein Ministerium ist für die Auszahlung der Familienleistungen mitverantwortlich, meinte sogar, dass die Frage, wie viele Eltern nicht mehr vom Kinderbonus profitieren konnten, „absurd“ sei. Wenn kein Anspruch auf Familienbeihilfe im September bestehe, gibt es auch nicht den Kinderbonus. Dass Blümel dabei vergisst, dass auch Eltern im Zuge der Corona-Krise einen Mehraufwand für ihre fast volljährigen Kinder oder Studenten hatten, spielt da wohl kaum eine Rolle. An 137.000 Kinder, die nicht in Österreich leben, wird der Kinderbonus übrigens ebenfalls bezahlt. Ob der Kinderbonus überhaupt eine Leistung im Sinne der EU-Verordnung 883/2004 ist und an Kinder bezahlt muss, die im Ausland leben, antwortete Aschbacher ausweichend.