Die BRD-Justiz muss einer neuen Statistik zufolge immer öfter Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen, weil Strafverfahren zu lange dauern, wie unter anderem N-TV berichtete. Im vergangenen Jahr hat es mindestens 69 solcher Fälle gegeben, wie eine Erhebung des Deutschen Richterbundes offenlegte. 2018 waren es 65 Fälle, im Jahr davor 51.
Strafjustiz arbeitet am Limit
Staatsorgane müssen sich bei der Strafverfolgung an das sogenannte Beschleunigungsgebot in Haftsachen halten. Die Verfahren müssen schnellstmöglich behandelt werden, solange sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet. Geschieht dies nicht, muss der Häftling unter Berufung auf das Grundrecht der persönlichen Freiheit aus der Haft entlassen werden.
“Die Justizstatistiken machen sehr deutlich, dass die Strafjustiz nach wie vor am Limit arbeitet”, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn. Er warnte auch bei N-TV vor der überlasteten Justiz. Zum einen seien Strafverfahren vielfach aufwändiger geworden, zum anderen mangele es weiter an Personal. Die Justiz müsse besser ausgestattet werden, forderte Rebehn.
Anstieg um mehr als 200.000 Verfahren
Besonders belastet seien die Staatsanwaltschaften. Die Zahl der Verfahren, die nach Ermessen eingestellt werden, ist dem Bericht zufolge zwischen 2009 und 2019 um mehr als 200.000 gestiegen, was einer Zunahme von rund 20 Prozent entspricht. In solchen Fällen sieht die jeweilige Staatsanwaltschaft zwar einen hinreichenden Tatverdacht, das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit aber dennoch beendet.