Im Tauziehen um die Aufhebung seiner Parteimitgliedschaft hat der wiedereingesetzte Brandenburger AfD-Fraktions- und Landeschef Andreas Kalbitz einen Etappensieg errungen. Das Landgericht Berlin entschied am Freitag, dass er in allen Funktionen weiter in der Partei tätig bleiben darf, zumindest so lange, bis das zuständige Parteischiedsgericht geurteilt hat. Dies berichtete auch die Süddeutsche Zeitung.
Brandenburger AfD vom Verfassungsschutz beobachtet
Erst am Montag hatte der Brandenburger Verfassungsschutz den Landesverband der AfD zum Beobachtungsobjekt erklärt. Es gebe “hinreichend gesicherte Anhaltspunkte” für rechtsextremistische Bestrebungen im Landesverband der Partei. Durch die Einstufung darf der Verfassungsschutz nun nachrichtendienstliche Mittel wie das Abhören von Telefonaten oder den Einsatz von V-Leuten nutzen, um zu prüfen, ob sich die Anhaltspunkte bestätigen.
Vorwürfe wegen angeblich verschwiegener Mitgliedschaft
Kalbitz hatte den Brandenburger Landesverband bis Mitte Mai geleitet. Damals hob der AfD-Bundesvorstand seine Mitgliedschaft auf. Begründet wurde dies damit, Kalbitz habe angeblich bei seinem Eintritt in die AfD seine vorherige Mitgliedschaft bei der 2009 vom Bundesinnenministerium verbotenen “Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)” und bei den Republikanern verschwiegen.
Gegen die Entscheidung geht Kalbitz intern beim zuständigen Parteischiedsgericht vor. Zudem hatte er rechtliche Schritte vor dem Landgericht Berlin eingereicht.
Kalbitz weiterhin Vorsitzender in Brandenburg
In Brandenburg genoss Kalbitz nach wie vor Rückhalt. Die AfD-Landtagsfraktion änderte in einer Sondersitzung ihre Geschäftsordnung, sodass Kalbitz weiterhin Vorsitzender bleiben konnte, obwohl er kein AfD-Mitglied ist. Kalbitz hatte mehrfach betont, er sei nie Mitglied der HDJ gewesen, schloß aber nicht aus, auf einer Interessentenliste gestanden zu haben.