Mit einem „Mini-Bonus“ versucht die in ihren öffentlichen Auftritten reichlich inkompetent erscheinende Arbeitsministerin Christine Aschbacher, rund 500.000 im Zuge der Covid-19-Maßnahmen arbeitslos gewordene Arbeitnehmer abspeisen. Jüngster Vorschlag aus der Feder des von Aschbacher als Ressortchefin geführten Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ): Wer in den Monaten Juli-September 2020 mindestens zwei von drei Monaten arbeitslos gemeldet ist, soll insgesamt 450 Euro als „Arbeitsmarkt-Bonus“ erhalten.
Auf den ersten Blick klingt das sogar nach einer Verbesserung der ursprünglichen Variante pro Monat Arbeitslosigkeit 150 Euro als Bonus zusätzlich zu bekommen. In Wahrheit ist das für Opfer der Corona-Maßnahmen aber ein einziges Verlustgeschäft.
Null Arbeitsmarkt-Bonus ist bei Aschbachers Variante drinnen
Wurde ein Arbeitnehmer nämlich mit 1. April 2020 im Zuge des “Lockdown” arbeitslos und dauert diese Arbeitslosigkeit bis Ende Juli 2020, dann bekommt dieser Arbeitnehmer keinen einzigen Euro „Arbeitsmarkt-Bonus“.
Ist der Arbeitnehmer bis Ende August 2020 ohne Beschäftigung, dann würde sich dieser „Arbeitsmarkt-Bonus“ tatsächlich auf die Monate April bis August aufteilen, das heißt, es wären gerade einmal 90 statt 150 Euro pro Monat. Und ist der Arbeitnehmer auch im September noch arbeitslos, dann verringert sich dieser „Arbeitsmarkt-Bonus“ auf ganze 75 Euro.