Am Samstag, dem 11.06.2011, veranstaltete die Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ) gemeinsam mit dem Migrantenverein „IKEMBA“ im Grazer Augarten das sogenannte „internationalistische und antirassistische Fußballturnier Kicken gegen Rechts“. Die Kleine Zeitung berichtete in ihrer Online-Ausgabe, dass es im Zuge dieser „Fußballveranstaltung“ um ca. 18 Uhr zu einer Auseinandersetzung gekommen sei.
nur der Ball getreten: 5 Tschetschenen prügelten auf einen einzelnen Spieler ein.
Foto: dankos-unlmtd / flickr
So sollen, nachdem auf dem Spielfeld Streit entstand, fünf Spieler einer Mannschaft auf einen Gegenspieler losgegangen sein. Das Opfer sei umgestoßen, am Boden liegend getreten und dabei im Kopf- und Oberkörperbereich verletzt worden. Die zwischen 16 und 18 Jahre alten Täter, die vermutlich aus Tschetschenien stammten, seien anschließend in Richtung Steyrergasse geflüchtet.
FPÖ-Abgeordneter Kunasek stellte Anfrage
Im Zusammenhang mit diesem Vorfall stellte der freiheitliche Abgeordnete Mario Kunasek eine Anfrage an die ÖVP-Bundesministerin für Inneres Mikl-Leitner, um über die Vorkommnisse bei dieser Veranstaltung und den Polizeieinsatz Aufklärung zu erhalten. Kunasek wollte unter anderem wissen, wie viele Beamte eingesetzt waren, welche Kosten entstanden sind und wie überhaupt die sicherheitspolizeiliche Überwachung dieser politischen Veranstaltung organisiert war.
BMI überwacht solche Veranstaltungen nicht
Die Anfragebeantwortung der ÖVP-Innenministerin fiel mehr als mager aus. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass eine solche Veranstaltung, obwohl es sich eigentlich um eine politische Kundgebung handelt, nach der Rechtsansicht des Bundesministeriums für Inneres nicht der behördlichen Anzeigepflicht unterliegt. Bei der Veranstaltung vom 11. Juni 2011 wurde nur ein einziger Exekutivbediensteter der Polizeiinspektion Graz in Zeitraum vom 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr im Zuge des Streifendienstes eingesetzt. Damit wurde die Veranstaltung die meiste Zeit nicht polizeilich überwacht. Daher erfuhr die Polizei erst durch eine Anzeige vom strafrechtlich relevanten Vorfall bei „Kicken gegen Rechts“. Es wurden also bei einer solchen Veranstaltung keinerlei generalpräventiven Vorkehrungen durchgeführt, um Leib und Leben der Mitspieler, Fans und Besucher zu schützen. Offensichtlich war man auf dem linken Augen im Bundesministerium für Inneres wieder einmal blind.