Schwere juristische Geschütze fährt die Madrider Regierung gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung auf. Nun stellte sich auch der Oberste Gerichtshof hinter die Rechtsauffassung der spanischen Regierung gegen den Wunsch der Katalanen nach Unabhängigkeit vom spanischen Staat. In seinem Urteil stellte das spanische Höchstgericht fest, dass die Unabhängigkeits-Erklärung des katalanischen Parlaments verfassungswidrig sei. Laut höchstrichterlichem Spruch ist für die Unabhängigkeit Kataloniens zuerst eine Verfassungsänderung in Spanien notwendig. Und diese möchten die Zentralisten in Madrid unbedingt verhindern.
Damit soll aber auch eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Kataloniens de facto unterbunden werden. Ein solcher Abstimmungsvorgang wäre dann auch bereits ein Verfassungsbruch.
Katalanen geben Unabhängigkeitsbestrebungen nicht auf
Die Katalanen denken aber keineswegs daran, ihre Unabhängigkeitsbestrebungen gegenüber Madrid aufzugeben. Vielmehr wird dieses höchstrichterliche Erkenntnis nun zum Anlass genommen, die Initiativen für die Unabhängigkeit weiter zu verstärken. Nicht zuletzt das 90-Prozent-Votum der Venezianer für eine unabhängige Republik und die im September 2014 in Schottland stattfindende Volksabstimmung für ein “Los von London” geben der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung neuen Mut.