Die EU arbeitet derzeit an einer europaweit nutzbaren Altersverifikationslösung, die laut Kommission innerhalb weniger Wochen einsatzbereit sein soll und den Zugang zu altersbeschränkten Inhalten wie Pornografie, Glücksspiel und möglicherweise bald auch sozialen Medien absichern soll.
Altersnachweis soll Datenschutzkonform sein
Nach Angaben der Kommission soll das System mit hohen Datenschutzstandards arbeiten und nur bestätigen, ob eine Person über einem bestimmten Alter liegt, ohne weitere personenbezogene Daten preiszugeben. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte, große Plattformen hätten „keine Ausreden mehr“, wenn es darum gehe, das Alter von Nutzern zu prüfen, und stellte die umstrittene Maßnahme als Teil eines umfassenderen Schutzes von Kindern im Netz dar. Parallel dazu treiben mehrere Mitgliedstaaten das Thema national voran, darunter Frankreich, Spanien, Italien, Irland, Griechenland, Dänemark und Zypern.
Technisch setzt die Kommission auf eine App beziehungsweise einen Wallet-Ansatz mit „selektiver Offenlegung“: Nutzer sollen etwa mit Ausweis, Pass oder über einen vertrauenswürdigen Dritten ihr Alter belegen können, ohne das Geburtsdatum oder andere Identitätsdaten an die Plattform weiterzugeben. Die Kommission betont außerdem den Einsatz von sogenannten Zero-Knowledge- oder ähnlichen kryptografischen Verfahren, damit Websites nur ein Ja-oder-Nein-Signal bekommen, etwa „über 18“, nicht aber die dahinterstehenden Daten.
Viele offene Fragen und Lücken im System
Trotz dieser Sicherheitsversprechen gibt es deutliche Kritik. Datenschutz- und Bürgerrechtsgruppen warnen, dass solche Systeme Online-Anonymität schwächen, Überwachung erleichtern und die Informationsfreiheit beeinträchtigen könnten. Kritiker wie epicenter.works und EDRi bemängeln zudem, dass die technische Lösung noch nicht ausgereift sei und dass die Diskussion über Kinder- und Jugendschutz die Risiken für Journalisten, Aktivisten, Exilierte und andere auf anonyme Zugänge angewiesene Nutzer zu wenig berücksichtige.
Altersnachweis kann einfach umgangen werden
Laut Kommission arbeitet das System mit IP-Adressen, was bedeutet, dass es über VPNs (Virtual Private Networks) umgangen werden kann. Plattformen sollen die EU-Lösung nicht zwingend nutzen müssen, müssen aber nachweisen, dass eine eigene Alternative gleichwertig wirksam ist; andernfalls drohen Sanktionen im Rahmen des Digital Services Act (DSA). Die Altersprüfung ist Teil einer breiteren EU-Politik zur Durchsetzung des Digital Services Act.
POLITISCHE ANZEIGE der FREIHEITLICHEN PARTEI ÖSTERREICH (FPÖ). Weitere Informationen: Transparenzbekanntmachung




