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Dschihad-Werbung in Deutschland legal

Dschihadisten können in Deutschland offen für ihre Sache werben. Der Bundesgerichtshof erlaubt die Werbung für den islamistischen „heiligen Krieg“. Verboten bleibt nur, direkt eine terroristische Aktion zu planen oder zu unterstützen.

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Laut einem Bericht der „Welt“ wurde der Straftatbestand der „Unterstützung terroristischer Vereinigungen“ eingeschränkt. Hintergrund ist die Meinungsfreiheit: „Sympathiebekundungen“ sind bereits seit 2003 nicht mehr strafbar. Es war nur noch verboten, gezielt Mitglieder für eine Terrorgruppe zu werben. Halten die Islamisten die Aufrufe allgemein, etwa für den Dschihad, ist dies nun ein Ausdruck der persönlichen Meinung und somit vom Staat toleriert.

Seit die Organisation IS erstarkt ist, sind in Deutschland daher zunehmend islamische Glaubenskämpfer zu beobachten, die mit ihrer schwarzen Fahne den Krieg für den Islamischen Staat unterstützen. Nun bemüht man sich in Berlin darum, die IS zumindest einmal als verbotene Organisation zu deklarieren – denn sonst ist es vollkommen legal, die Ermordung zahlreicher „Ungläubiger“ zu unterstützen. Doch dafür muss erst einmal belegt werden, dass die IS in Deutschland überhaupt strukturiert ist. Daran scheitert es momentan, so ein Bericht der Saarbrücker Zeitung. Jeder IS-Aktivist ist somit ein berühmter „Einzelfall“.

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