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EuGH: Olivenbäume können auf EU-Anordnung in Italien gerodet werden.

EuGH: Olivenbäume können auf EU-Anordnung in Italien gerodet werden.

EuGH: EU-Kommission darf italienische Olivenhaine roden lassen

Immer drastischer gehen die EU-Bürokraten in Brüssel vor. Nun hat sich die EU-Kommission sogar einen Persilschein durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geben lassen, dass sie massiv in die Rechte italienischer Landwirte eingreifen kann. So wurde der EU-Kommission jetzt eine Anordnungsbefugnis zugestanden, Olivenbäume roden zu lassen, wenn ein Befall durch das Bakterium Xylella droht. 

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Diese Rodungsanordnung betrifft aber nicht nur bereits befallene Baumbestände, sondern auch Olivenhaine im Umkreis von 100 Metern. Damit kommt es in letzter Konsequenz zu einem massiven Eingriff in Eigentumsrechte.

Entschädigung ist ebenfalls nicht klar geregelt

Seit 2015 tobte zwischen betroffenen Olivenbauern und der EU zudem ein Streit, ob es wenigstens Entschädigungszahlungen für die betroffenen Eigentümer geben würde. Hier gibt sich der EuGH zurückhaltend, schließt aber nicht aus, dass es unter bestimmten Umständen zu Entschädigungen kommen könne.

Grundlage für diese Rodungen ist die Angst, dass es zu einer Ausbreitung dieses Xylella-Bakteriums auf andere EU-Staaten kommt. Es wird durch Zikaden verbreitet und führt in letzter Konsequenz zur Austrocknung der Pflanzenbestände. 

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