Ein neuer Rechnungshofbericht wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Steuergeld in den Ministerien der schwarz-grünen Regierungszeit.
5,11 Millionen Euro unter der Lupe
Im Prüfzeitraum von Jänner 2020 bis Juli 2024 identifizierte der Rechnungshof Zahlungen und Rechtsgeschäfte mit Parteien, parteinahen Organisationen und weiteren politischen Empfängern in Höhe von 5,11 Millionen Euro.
43 Fälle mit einem Volumen von 2,68 Millionen Euro wurden genauer untersucht – bei 32 davon stellte der Rechnungshof in mehrfacher Hinsicht kein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln fest.
32 von 43 Fällen mit Beanstandungen
Der Bericht trägt den nüchternen Titel „Ausgewählte Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien“. Die Zahlen dahinter sind allerdings alles andere als nebensächlich.
Sie zeigen, wie bei einzelnen Aufträgen, Beratungsleistungen, Social-Media-Aktivitäten und der Nutzung von Ministeriumsressourcen die Kontrolle teilweise nicht so funktionierte, wie sie sollte.
130.000 Euro für Medienschaltungen
Besonders auffällig ist ein Fall aus dem Landwirtschaftsministerium. Der stellvertretende Kabinettschef und Pressesprecher der damaligen Landwirtschaftsministerin vereinbarte laut Rechnungshof mit einem Verlag auf direktem Weg und ohne weitere Dokumentation einen Jahresrahmen von 130.000 Euro für Medienschaltungen.
Rechnungshof kritisiert fehlende Nachvollziehbarkeit
Gerade bei solchen Summen stellt sich die Frage nach nachvollziehbaren Entscheidungsgrundlagen. Der Rechnungshof kritisiert nicht pauschal sämtliche Ausgaben für Medienleistungen, sondern konkret die festgestellten Mängel bei der Abwicklung und Dokumentation. Diese fehlende Nachvollziehbarkeit ist der rote Faden, der sich durch mehrere Fälle des Berichts zieht.
5.280 Euro für einen einzigen Beratungstag
Noch ein Beispiel findet sich im Bildungsministerium. Der ehemalige NEOS-Parteivorsitzende Matthias Strolz wurde mit Beratungsleistungen beauftragt.
Für seine Tätigkeit erhielt er laut Rechnungshof einen Tagsatz von 5.280 Euro. Das Ministerium selbst hatte einen marktüblichen Tagsatz von 1.840 Euro angegeben.
Rund 130.000 Euro Honorar
Für rund 25 Arbeitstage ergab sich damit ein Honorar von rund 130.000 Euro. Vergleichsangebote oder unverbindliche Preisauskünfte wurden laut Rechnungshof nicht eingeholt.
Auch andere Ministerien beauftragten Strolz
Und der Fall blieb nicht auf das Bildungsministerium beschränkt. Auch das Innenministerium und das Beamtenministerium beauftragten Strolz mit Leistungen – ebenfalls ohne Vergleichsangebote und unverbindliche Preisauskünfte, wie der Rechnungshof festhält.
Millionen für politische Social-Media-Auftritte
Besonders brisant ist auch der Umgang mit Social Media.
Im Juli 2024 waren 13 Minister und zwei Staatssekretäre auf Social-Media-Plattformen präsent. In acht Ministerien arbeiteten Kabinettsbedienstete an Accounts mit, bei denen entweder das Regierungsmitglied oder die politische Partei Medieninhaber war.
1,62 Millionen Euro Personalkosten
Dafür fielen im überprüften Zeitraum insgesamt 1,62 Millionen Euro Personalaufwand an.
Der Rechnungshof wertet diese Konstruktion nach den Änderungen des Parteiengesetzes zwar nicht mehr als unzulässige Parteispende, sieht darin aber eine potenziell „ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung“.
Staatliche Mitarbeiter für Parteiauftritte?
Außerdem kritisiert der Rechnungshof den Ressourceneinsatz als problematisch. Seine Empfehlung: Für Regierungskommunikation sollten grundsätzlich funktionsbezogene Accounts verwendet werden.
Damit geht es nicht nur um die Frage, wer einen Social-Media-Account betreibt. Im Raum steht auch die Verwendung von Personalressourcen der Ministerien für politische Kommunikation.
Auch Ministeriums-Räume für die ÖVP
Ein weiterer Fall betrifft das Bundeskanzleramt. Dort wurden Räumlichkeiten der ÖVP für Veranstaltungen und Sitzungen überlassen.
Von Anfang 2018 bis Ende 2024 fanden dort laut Rechnungshof wöchentliche Sitzungen statt. Die ÖVP erstattete dafür insgesamt rund 37.000 Euro. Doch auch diese Lösung überzeugte den Rechnungshof nicht. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass die Räume ausschließlich der Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers und seines Hilfsapparats vorbehalten seien.
Eine Überlassung an Dritte wie politische Parteien zu Veranstaltungs- und Sitzungszwecken stehe damit nicht im Einklang.
FPÖ fordert Aufklärung
FPÖ-Mandatar Michael Fürtbauer nahm den Bericht zum Anlass für scharfe Kritik an der früheren schwarz-grünen Regierung.
Er sprach von einem „erschreckenden Umgang mit Steuergeld“ und verwies darauf, dass von den 43 geprüften Fällen lediglich elf ausreichend dokumentiert gewesen seien. Die Prüfung war auf ein Verlangen von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker und weiterer Abgeordneter zurückgegangen.
Fürtbauer kündigte an, die Vorgänge im Rechnungshofausschuss genauer hinterfragen zu wollen. Im Zentrum sollen dabei die Verantwortlichkeiten, die versagenden Kontrollmechanismen und mögliche Konsequenzen stehen.
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