Der Rechnungshof hat bei Leistungen mehrerer Bundesministerien im Umfeld politischer Parteien zahlreiche Mängel festgestellt. Geprüft wurden 43 risikoorientiert ausgewählte Gebarungsfälle mit einem Gesamtvolumen von 2,68 Millionen Euro. In 32 Fällen sahen die Prüfer in mehrfacher Hinsicht kein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln.
Insgesamt identifizierte der Rechnungshof im Prüfzeitraum Zahlungen und Erträge aus Rechtsgeschäften mit dem untersuchten Empfängerkreis in Höhe von 5,11 Millionen Euro. Der Bericht betrifft damit Leistungen und Geschäftsbeziehungen, die Personen oder Organisationen im Umfeld der im Nationalrat vertretenen Parteien zugutekamen. Eine systematische Bevorzugung einer oder mehrerer Parteien durch die Bundesministerien stellte der Rechnungshof allerdings nicht fest.
Vergaben ohne ausreichende Vergleichsangebote
Besonders deutlich fällt die Kritik bei Beratungsleistungen für den ehemaligen NEOS-Parteivorsitzenden Matthias Strolz aus. Für vom Bildungsministerium beauftragte Leistungen konnte er laut Rechnungshof mit 25 Arbeitstagen rund 130.000 Euro verdienen. Der dafür verrechnete Tagsatz lag nach Einschätzung der Prüfer weit über dem marktüblichen Niveau.
Auch weitere Beauftragungen durch das Innenministerium und das Beamtenministerium wurden beanstandet. In diesen Fällen habe es keine Vergleichsangebote und keine unverbindlichen Preisauskünfte gegeben. Der Rechnungshof kritisierte damit vor allem die fehlende Nachvollziehbarkeit und die unzureichende Prüfung der Preise. Eine politische Feststellung, wonach damit eine Partei gekauft worden sei, enthält der Bericht nicht.
Der FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker wertete die Ergebnisse dennoch als Beleg für einen von ihm so bezeichneten „schwarz-grünen Sumpf der Freunderlwirtschaft“. ÖVP und Grüne hätten Steuergeld an Günstlinge gelenkt, erklärte Hafenecker in einer Aussendung.
Social-Media-Ausgaben im Fokus
Genannt werden auch mehrere Ausgaben für die politische Kommunikation. Das Justizministerium zahlte rund 49.800 Euro für eine Social-Media-Strategie, die laut Bericht auch die Darstellung der damaligen Justizministerin Alma Zadić als Privatperson betraf. Hinzu kamen rund 222.500 Euro Personalaufwand für ihre persönlichen Social-Media-Accounts.
Der Rechnungshof ordnete die geprüften Social-Media-Aufwendungen rechtlich differenziert ein. Aufgrund zweier Novellen des Parteiengesetzes seien sie nicht mehr als unzulässige Parteispende zu werten. Gleichzeitig bezeichnete der Rechnungshof diese Ausgaben als potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung. Die FPÖ spricht in ihrer Aussendung hingegen von einer Prüfung im Zusammenhang mit „illegaler Parteienfinanzierung“.
Damit steht fest, dass die Ausgaben nach der derzeitigen gesetzlichen Grundlage nicht als unzulässige Parteispende eingestuft wurden. Zugleich bleibt die Kritik des Rechnungshofes an fehlenden Obergrenzen und mangelnder Transparenz bestehen. Der Bericht zeigt somit einen Unterschied zwischen der rechtlichen Einordnung und der politischen beziehungsweise finanzpolitischen Bewertung der Ausgaben.
Räumlichkeiten und „Jailshop“
Weitere Beispiele betreffen die Nutzung von Räumlichkeiten des Bundeskanzleramts durch die ÖVP für Sitzungen und Veranstaltungen. Dafür erstattete die Partei insgesamt rund 37.000 Euro. Der Rechnungshof führt außerdem den Betrieb des „Jailshops“ an, der weiterhin direkt vergeben wurde, nachdem er zuvor von einem grünen Bundesratsmitglied (Marco Schreuder) geleitet worden war.
Die einzelnen Fälle ergeben nach Darstellung des Rechnungshofes kein Bild einer nachgewiesenen systematischen Parteienbevorzugung. Sie zeigen jedoch wiederkehrende Probleme bei Vergaben, Preisvergleichen, der Abgrenzung zwischen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit und parteipolitischer Kommunikation sowie bei der Transparenz von Leistungen.
Hafenecker fordert angesichts des Berichts eine „lückenlose Aufklärung“ und „harte Konsequenzen“. Er kündigte an, sich für eine vollständige Aufklärung einzusetzen, und erklärte, ein solches System werde mit einer freiheitlichen Bundesregierung der Vergangenheit angehören.
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