Schlampige Recherche, schwammige Kriterien und Willkür: Der Prozess von Report 24 gegen den Verfassungsschutz bringt erschütternde Einblicke in die Arbeitsweise der Behörde ans Licht. Selbst die Zeugen des Geheimdienstes gerieten gewaltig ins Schwanken.
Prozessauftakt bringt Verfassungsschutz in Bedrängnis
Am Wiener Oberlandesgericht kam es am zweiten Verhandlungstag in der Causa Report 24 gegen den Verfassungsschutz zu einer bemerkenswerten Wende. Das freie Medienhaus hatte die staatliche Behörde wegen wahrheitswidriger und verleumderischer Behauptungen geklagt. Im Verfassungsschutzbericht wurde unter anderem pauschal unterstellt, Artikel würden nicht ordnungsgemäß recherchiert, das freie Medium fungiere als „verlängerter Arm Russlands“ oder diene als Bindeglied zur rechtsextremen Szene. Vor Gericht zeigte sich jedoch schnell, wie wackelig das Fundament dieser behördlichen Vorwürfe tatsächlich ist.
Richter hinterfragt pauschale Diffamierungen
Der vorsitzende Richter führte das Verfahren äußerst streng und zeigte sich sichtlich an der tatsächlichen Wahrheitsfindung interessiert. Er ließ durchklingen, dass die undifferenzierten Pauschalbehauptungen der Behörde rechtlich wohl nicht haltbar sein werden. Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber zeigte sich nach der Verhandlung sichtlich zufrieden mit dem bisherigen Verlauf: „Der Richter ist großartig. Er ist an der Wahrheitsfindung sehr interessiert. Bei dem kriegst du nichts geschenkt, aber du wirst fair behandelt.“ Die Verteidigungsstrategie des Verfassungsschutzes, man habe die harten Anschuldigungen gar nicht so gemeint und es seien nur Einzelne gemeint gewesen, zerbröckelte vor den kritischen Fragen des Gerichts vollkommen.
Einblicke in einen erschreckenden „Behördensumpf“
Die Einvernahme einer geladenen Auskunftsperson des Verfassungsschutzes geriet für die Behörde vollends zum Debakel, da die Zeugin an der Erstellung des Berichts gar nicht beteiligt war und zur Klärung der Vorwürfe nichts beitragen konnte. Beobachter vor Ort sprachen von erschütternden Einblicken in die behördliche Praxis. Ein Prozessteilnehmer fand deutliche Worte für die Willkür der Kriterien: „Wir haben regelrecht in einen Behördensumpf Einsicht genommen. Wenn das die Kriterien sind, wie man in einen Verfassungsschutzbericht hineinkommt, dann sind wir bald alle dort angeführt.“ Informationen seien ohne echtes Audit oder saubere Prüfverfahren schlicht per schnellem Anruf oder formloser E-Mail freigegeben worden.
Schadenersatz und Signalwirkung für freie Medien
Prozessbeobachter vergleichen das Vorgehen des Verfassungsschutzes mit einer kollektiven Beschuldigung Unschuldiger: „Das ist vergleichbar: Fünf Leute sitzen im Bus, jemand kommt rein und einer ist ein Dieb, und man sagt zu allen fünf: Ihr seid alle Diebe. Das ist kein ehrlicher Vorwurf, das ist eine Verunglimpfung.“
Im nächsten Schritt wird es vor Gericht um die konkrete Bemessung der Schadenersatzhöhe gehen. Während vorerst eine Mindestsumme von 15.000 Euro eingeklagt ist, dürfte der tatsächliche finanzielle und reputative Schaden weit höher liegen. Das Verfahren stellt schon jetzt einen wichtigen Etappensieg für den unabhängigen Journalismus dar und setzt den Behörden klare Grenzen gegen politische Willkür.
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