Als am Freitag die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl bekannt gegeben wurde, war es naturgemäß recht eng im Verhandlungssaal. Etliche heimische Medien hatten sich daher Sitzplätze reservieren lassen, so etwa die Kronen Zeitung oder die beiden Privatsender ATV und Puls4.
Auch der ORF war stark vertreten mit Redakteuren, die live oder zumindest aktuell für Radio und Fernsehen berichteten. Vor ihnen – mit besserem Blick auf die Richter – saß ein Kollege, der dort außer zuzuhören (was er auch über die ORF-Liveübertragung tun hätte können) nichts zu arbeiten hatte: Armin Wolf. Dafür hatte ihm der Verfassungsgerichtshof jedoch sogar namentlich einen Sessel reserviert.
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Im Gespräch mit Kollegen soll Wolf erklärt haben, von der privilegierten Reservierungskennzeichnung nicht informiert gewesen zu sein. Es wirft jedoch ein deutliches Licht auf die reale Verfasstheit des Staates, wenn eine der Höchstinstanzen des heimischen Rechtssystems jenen Journalisten symbolisch als wichtigsten Zuhörer der Urteilsverkündung hervorhebt, der am selben Abend den Präsidenten des VfGH im Fernsehstudio empfing.
Wolf mit Entscheidung hörbar unglücklich
Geholfen hat das freilich wenig. Wolf hielt in der ZiB-Spezial im Gespräch mit Gerhart Holzinger mit seiner Geringschätzung der Höchstgerichtsentscheidung nicht hinter den Berg. Schon im Gerichtssaal hatte er sich im Gespräch mit Kollegen unangenehm berührt gezeigt.