Die FPÖ macht Ernst: Ihr angekündigtes ORF-Volksbegehren ist beim Innenministerium eingebracht. Die Freiheitlichen verbinden damit drei zentrale Forderungen: „saubere Information„ ein „österreichisches Programm“ und keine verpflichtenden ORF-Gebühren.
FPÖ macht Ankündigung wahr
Parteichef Herbert Kickl hatte das Volksbegehren, wie berichtet, bereits Anfang September im oe24-Sommergespräch angekündigt. Nun folgte die formelle Einbringung. Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker bestätigte den Schritt und kündigte einen größeren medialen Auftakt an.
Seit Dienstag ist das „ORF-Volksbegehren“ auch in der offiziellen Übersicht des Innenministeriums registriert. Für die erste Hürde sind 8.969 Unterstützungserklärungen notwendig.
Seriöse Berichterstattung und keine Zwangsgebühren
Inhaltlich stellt die FPÖ drei Punkte in den Mittelpunkt. Neben „sauberer Information“ und einem stärker auf Österreich ausgerichteten Programm verlangt sie die Abschaffung des verpflichtenden ORF-Zwangsbeitrags. Kickl erklärte, „saubere Information“ bedeute, den öffentlich-rechtlichen Auftrag genauer zu definieren.
In der Erklärung zum Volksbegehren werden unter anderem politische Einflussstrukturen, Entscheidungsprozesse, Gehälter und Privilegien thematisiert. Die FPÖ fordert einen schlankeren, budgetfinanzierten Sender mit einem klar definierten öffentlich-rechtlichen Auftrag.
Ende der Zwangsabgabe gefordert
Die ORF-Zwangsabgabe für jeden Haushalt ist seit ihrer Einführung ein zentraler Konfliktpunkt zwischen den Freiheitlichen und dem Staatssender. Bereits 2025 erreichte ein von Robert Marschall initiiertes Volksbegehren gegen die ORF-Haushaltsabgabe 119.368 Unterstützer und überschritt damit die für eine Behandlung im Nationalrat erforderliche Marke von 100.000 Unterschriften.
Nun will die FPÖ das Thema erneut auf die politische Tagesordnung setzen. Kickl wollte bei der Ankündigung noch kein konkretes Unterstützerziel nennen: „Je mehr, desto besser. Und wir werden das schon ordentlich kampagnisieren.“
Nächste Hürde ist genommen
Mit der Einbringung ist das Volksbegehren allerdings noch nicht abgeschlossen. Nach der Unterstützungsphase folgt der eigentliche Eintragungszeitraum. Erreicht ein Volksbegehren mindestens 100.000 Unterschriften, muss sich der Nationalrat damit befassen; rechtlich bindend ist ein Volksbegehren für das Parlament jedoch nicht.
Freischaltung ohne bürokratische Verschleppung
Das ÖVP-geführte Innenministerium unter Gerhard Karner konnte der rechtskonformen FPÖ-Initiative keine Steine in den Weg legen. Entgegen den Erwartungen schöpfte das Ressort die gesetzliche Maximalfrist zwischen Einbringung und Freischaltung diesmal nicht aus. Statt langwieriger Behördenverfahren gab es grünes Licht – eine seltene Ausnahme im behördlichen Ablauf der Volkspartei, die den Weg für die rechtssichere Durchführung des Volksbegehrens freimachte.
Das steht konkret im ORF-Volksbegehren der FPÖ:
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