Die rote Stadt Wien behauptet Stein und Bein, das Heumarkt-Hochhaus (rot) hätte keine Auswirkung auf das Stadtbild. Das Bundesverwaltungsgericht widersprach.

22. Juli 2026 / 08:09 Uhr

Während UNESCO über Welterbe berät: Verwaltungsgerichtshof bestätigt UVP-Pflicht

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit zwei Erkenntnissen am vergangenen Freitag rechtskräftig entschieden, dass die umstrittene Bebauung am Wiener Heumarkt einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden muss.

Ende eines jahrelangen Rechtsstreits

Die Entscheidung beendet einen jahrelangen Rechtsstreit über die Frage, ob die geplanten Bauvorhaben des politisch bestens vernetzten Investors Michael Tojner im sensiblen Bereich des UNESCO-Welterbes einer umfassenden Umweltprüfung unterliegen.

Ein unmittelbarer Baustart ist damit jedenfalls nicht möglich: Zunächst muss das UVP-Verfahren durchgeführt werden.

Aktuelle Projektplanung: Wohnturm, Hotelneubau und Stadtterrasse

Auf dem zentral gelegenen Heumarkt-Areal nahe dem Wiener Stadtpark ist seit mehr als zehn Jahren eine umfassende Neugestaltung geplant.

Das damals rot-grün geführte Wien schenkte dem Investor eine Widmung, die ihn einen rund 50 (ursprünglich sogar 75) Meter hohen Wohnturm, ein neues Hotelgebäude mit rund 48 Meter Höhe – also höher als der bisherige architektonische Schandfleck – und ein weiteres lang gezogenes Gebäude mit etwas mehr als 20 Metern Höhe ermöglicht hätte.

Starke Unterstützung

Hätte. Denn die Wiener protestierten. Seit Jahren engagieren sich mutige Bürger gegen den Monsterbau.

Unterstützung bekommen sie von der UNESCO, die bei Verwirklichung des Bauvorhabens Wien das Prädikat „Weltkulturerbe“ aberkennen will. Gerade in dieser Woche verhandelt die UNESCO, ob Wien weiterhin auf der sogenannten „Roten Liste“ der gefährdeten Welterbestätten bleiben soll.

Auch der Europäische Gerichtshofes (EuGH) hatte 2023 klar gemacht, dass das Projekt wesentlichen Einfluss auf das UNESCO-Weltkulturerbe habe.

Welterbestatus spielt für UVP keine entscheidende Rolle

Doch die prominenten Unterstützer waren für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs nicht relevant. Ausdrücklich hielt das Gericht fest, dass die UVP-Pflicht nicht davon abhängt, ob Wien auf der Roten Liste gefährdeter UNESCO-Welterbestätten verbleibt oder von dieser gestrichen wird.

Nach Ansicht des Gerichts können negative Auswirkungen auf bedeutende Blickachsen und Sichtbeziehungen des historischen Stadtzentrums durch das Hochhaus entstehen. Deshalb sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Kehrtwende des Gerichts

Die aktuelle Entscheidung fügt sich in eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen der vergangenen Jahre ein. Während der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2021 für eine frühere Projektversion noch keine UVP-Pflicht gesehen hatte, änderte sich die rechtliche Ausgangslage nach der EuGH-Entscheidung 2023 und mehreren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Bereits Ende 2025 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die damalige Projektvariante einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sei. Anfang Februar 2026 wurde diese Auffassung auch auf die überarbeitete und niedrigere Projektvariante ausgeweitet. Der Projektwerber bekämpfte diese Entscheidungen mit Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof, die nun zurückgewiesen wurden.

Neuer Bericht in einem halben Jahr

Auch ICOMOS, der internationale Rat für Denkmalpflege, der die UNESCO berät, hatte zuletzt auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen und die Durchführung der UVP eingefordert, bevor UNESCO und ICOMOS erneut über die Zukunft des Heumarkt-Projekts beraten.

Ein aktualisierter Bericht zum Stand des Vorhabens soll im Februar 2027 vorgelegt werden.

Wien seit 2017 auf der Roten Liste

Das historische Zentrum Wiens steht seit 2017 auf der Liste gefährdeter UNESCO-Welterbestätten, der sogenannten Roten Liste. Hauptgrund dafür ist das Heumarkt-Projekt, das nach Auffassung von UNESCO und ICOMOS das historische Stadtbild und zentrale Sichtbeziehungen beeinträchtigen könnte.

Das UNESCO-Welterbekomitee tagt derzeit in Busan, Südkorea. Die Entscheidung über den Verbleib auf der Roten Liste wird für heute, Mittwoch, erwartet.

Politische Bemühungen um Streichung von der Gefährdungsliste

Der langjährige Bezirksvorsteher des dritten Bezirks, Erich Hohenberger, hatte 2025 öffentlich gefordert, das Projekt in möglichst ursprünglicher Form umzusetzen – notfalls ohne Rücksicht auf die UNESCO.

Soweit wollte die rote Stadtregierung, jetzt mit den Neos im Schlepptau, die in der Opposition noch gegen das Heumarkt-Projekt waren, nun doch nicht gehen. Sie bemüht sich noch um eine Streichung Wiens von der Roten Liste. Im Vorfeld der laufenden UNESCO-Sitzung in Korea intensivierte sie die diplomatischen Kontakte zu Mitgliedstaaten des Welterbekomitees.

Gretchenfrage

Warum eigentlich? Die Frage dreht sich in Wien, warum die SPÖ so verbissen an dem Projekt festhält, das derartig umstritten ist und sogar Staatsverträge gefährdet. Ob es am sogenannten „Commitment“ liegt, das die Stadt Wien schon vor der umstrittenen Flächenwidmung dem Investor quasi als General-Persilschein ausgestellt hatte, mit dem er auf dem Areal des Hotel Intercontinental das Monstergebäude einschließlich Luxuswohnhaus bauen darf? Was enthält das „Commitment“?

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