Ein 42-jähriger Iraker ist nach einer lebensgefährlichen Fahrt auf der A9 im Raum Graz vorläufig in eine Anstalt eingewiesen worden. Das Grazer Straflandesgericht folgte damit am gestrigen Dienstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Unterbringung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Amok-Iraker raste auf Bauarbeiter zu
Der Migrant, der die schwedische Staatsangehörigkeit besitzt, soll Ende April bei Seiersberg am Knoten Graz-Webling (Bezirk Graz-Umgebung) in eine Baustelle geraten sein und dort Arbeiter gefährdet haben. Ein Arbeiter berichtete, das Auto sei nur knapp an ihm vorbeigerast. Kurz darauf fuhr der Iraker als Geisterfahrer weiter und steuerte erneut auf einen Bauarbeiter zu.
Fahrt endete mit Unfall
Auch danach hörte die Wahnsinns-Fahrt nicht auf. Im Plabutschtunnel soll er in Schlangenlinien gefahren sein, im Gratkorntunnel zwang er einen Motorradfahrer zu einer Notbremsung. Schließlich endete die Fahrt mit einem absichtlich herbeigeführten Unfall.
Absicht oder nicht?
Gegenüber der Polizei hatte der Amokfahrer zunächst angegeben, er sei absichtlich in das andere Auto gefahren, um festgenommen zu werden. Vor Gericht nahm er diese Darstellung zurück und erklärte, der Unfall sei nicht absichtlich passiert. Er habe nicht klar denken können, sich verfolgt gefühlt und geglaubt, sein Navi sei gehackt worden.
Anwalt: Im Irak “fliegen links und rechts die Bomben”
Sein Anwalt hatte eine Erklärung für seinen Zustand und die Umstände der Fahrt. Und die ist bemerkenswert: Vor der Tat habe er sich einen Monat im Irak aufgehalten, wo “links und rechts die Bomben fliegen” – dabei gibt es in dem Land bereits seit 2017 keine Kriegshandlungen mehr.
In der Kleinen Zeitung wurde der Verteidiger des “Schweden” außerdem so zitiert:
Mein Mandant ist Energy-Drink-Hersteller im Burn-Out-Zustand mit sehr vielen Kunden. Familiäre Probleme mit der pubertierenden Tochter tun ihr Übriges. Dazu kommt Stress, weil mein Mandant auch Erfinder ist.
Iraker schizophren und hochgefährlich
Ein Gutachter diagnostizierte Schizophrenie und sprach von einem hohen Fremdgefährdungspotenzial. Wegen dieses Befunds beantragte die Staatsanwaltschaft die Einweisung, der das Gericht vorläufig folgte.
