Die österreichische Regierungskoalition hat mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 eine Änderung auf den Weg gebracht, die Kreditnehmer bei vorzeitiger Rückzahlung ihrer Immobilienkredite härter trifft. Laut der am 10. Juni 2026 eingebrachten Regierungsvorlage soll die Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) gelockert werden. Statt bisher maximal einem Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags könnten Banken künftig bis zu drei Prozent verlangen – besonders bei Fixzinskrediten.
Banken profitieren, Kreditnehmer zahlen drauf
Bisher galt für hypothekarisch besicherte Kredite an Verbraucher eine klare Deckelung: Die Entschädigung durfte in den meisten Fällen nicht über einem Prozent liegen, bei Rückzahlung innerhalb eines Jahres vor Vertragsende sogar nur 0,5 Prozent. Die Neuregelung, die ab 1. Jänner 2027 gelten soll, gibt den Kreditgebern mehr Spielraum, ihre angeblich erlittenen Nachteile geltend zu machen.
Zugeständnis an den Finanzsektor
Die Lockerung steht im Kontext des laufenden Sparpakets und der Verlängerung der erhöhten Bankenabgabe. Medienberichten zufolge handelt es sich um ein Entgegenkommen an den Bankensektor, der durch die höhere Abgabe – mit Einnahmen von mehreren hundert Millionen Euro jährlich bis 2029 – stärker belastet wird. Die ÖVP soll sich hier besonders ins Zeug gelegt haben.
In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf heißt es wörtlich:
Die Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung soll gelockert werden. Das ermöglicht Kreditgebern in höherem Ausmaß ihre tatsächlich erlittenen Nachteile geltend zu machen, wodurch eine verstärkte Vergabe von Krediten mit Fixzinssatz zu erwarten ist.
Belastung für normale Kreditnehmer
Für viele Österreicher, die einen Immobilienkredit aufgenommen haben, bedeutet die Änderung konkrete Mehrkosten. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, die Familie vergrößert oder einfach früher tilgen will, weil er Geld übrig hat, riskiert nun eine saftige Zusatzrechnung. Banken argumentieren traditionell mit Refinanzierungskosten und entgangenen Zinsgewinnen. Kritiker sehen darin vor allem eine Absicherung der Institute auf Kosten der Verbraucher.
Die Regelung betrifft primär Fixzinskredite, bei denen die Pönale bisher streng begrenzt war. Variable Zinsen sind von der Änderung weniger direkt berührt. Die Regierungsvorlage betont, dass die Maßnahme die Vergabe stabiler Fixzinskredite fördern soll – eine Absicht, die in der Praxis vor allem den Banken mehr Flexibilität bei der Preisgestaltung gibt.
Politischer Kontext im Sparbudget
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 ist Teil des Doppelbudgets und enthält zahlreiche weitere Anpassungen in Justiz, Sozialem und Steuern. Es wurde am 10. Juni 2026 im Nationalrat eingebracht und soll in den kommenden Wochen weiter beraten werden. Ob und in welcher Form die Änderung am Ende beschlossen wird, bleibt abzuwarten, doch die Stoßrichtung der Bundesregierung ist klar: Den Banken mehr Spielraum einräumen, während auf anderer Seite gespart und Abgaben erhöht werden.


