Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat unzensuriert jetzt mitgeteilt, dass unsere Konkurrentenbeschwerde wegen der mutmaßlich verbotenen Beihilfe der Regierung an den ORF in Höhe von 90 Millionen Euro an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) weitergeleitet wurde.Â
Unzensuriert legt sich mit dem ORF an
Unzensuriert bleibt also dran und will inhaltlich geklärt wissen, ob diese Beihilfe rechtskonform ist. Wie berichtet, hatten wir uns mit dem ORF angelegt, weil die Verlierer-Ampel dem ohnehin schon mit Zwangsbeiträgen finanzierten Staatsfunk jährlich auch noch 90 Millionen Euro als Beihilfe überweist. Begründet wird das damit, dass dem ORF durch Nichteinhebung einer Umsatzsteuer ein sogenannter Vorsteuerschaden entsteht.
Beihilfe “klar rechtswidrig”
Nach Meinung ausgewiesener Experten ist diese Beihilfe klar rechtswidrig. Denn die Einhebung der Haushaltsabgabe samt der 90-Millionen-Hilfe überschreitet die 20-Prozent-Grenze für staatliche Beihilfen an Unternehmen, die nach Europarecht verboten ist. Weder Haushaltsabgabe noch die 90-Millionen-Euro-Beihilfe sind bei der EU-Kommission gemeldet beziehungsweise notifiziert worden, was nach Ansicht von Fachleuten zusätzlich eine Rechtsverletzung darstellt.
Vor inhaltlicher Entscheidung gedrückt
Die Medienbehörde KommAustria hat die Konkurrentenbeschwerde mit der Begründung „abgeschasselt“, dass der ORF ja nicht vom Vorliegen einer europarechtlich verbotenen Beihilfe ausgehen würde, sondern davon, dass die ORF-Bestimmungen zur Zahlung der Kompensation für den Vorsteuerschaden gültig seien. Mit anderen Worten: Die Medienbehörde drückte sich vor einer inhaltlichen Entscheidung und wies die Beschwerde zurück.Â
Gericht entscheidet
Die Begründung der KommAustria sei geradezu absurd, behaupten Experten für Wirtschaft- und Steuerrecht. Auf Grundlage dieser Expertise hat unzensuriert nun beim Bundesverwaltungsgericht beantragt, den Bescheid der KommAustria mit der Zurückweisung der Beschwerde ersatzlos aufzuheben. Damit soll die Medienbehörde gezwungen werden, über die Konkurrentenbeschwerde inhaltlich zu entscheiden.
Nach der Beschwerde von unzensuriert gegen den Bescheid der KommAustria hat die Kommuniksationsbehörde diese dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt. Mit einem BVwG-Urteil ist innerhalb von sechs Monaten zu rechnen.
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