In der Filiale von Dean & David in der Millennium City im 20. Wiener Bezirk Brigittenau hängt seit rund einem Monat ein Schild mit folgender Aufschrift an der Theke:
Bitte kein Trinkgeld! Schenkungen in jeglicher Form lösen bei uns eine gesetzliche Trinkgeldpauschale aus. Im Interesse unserer Mitarbeiter sehen wir davon ab. Das beste Trinkgeld ist Ihre Zufriedenheit und ein Lächeln.
Was früher selbstverständlich war – ein paar Euro extra für guten Service –, wird hier aktiv abgewehrt. Und das nicht aus Laune, sondern weil seit 1. Jänner 2026 eine neue Regelung der Österreichischen Gebietskrankenkasse greift.
Die Trinkgeldpauschale als Auslöser
Die sogenannte Trinkgeldpauschale soll eigentlich Bürokratie abbauen und Rechtssicherheit schaffen. Statt jedes einzelne Trinkgeld aufzuzeichnen, wird ein fixer Monatsbetrag als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge genommen – unabhängig davon, wie viel tatsächlich in der Kassa landet.
Für Servicekräfte mit Inkasso sind das 2026 zum Beispiel 65 Euro pro Monat. Das Trinkgeld selbst bleibt steuerfrei, wird aber über diese Pauschale in die Sozialversicherung einbezogen. In der Dean & David-Filiale rechnet sich das offenbar nicht. Die Filialleiterin erklärte gegenüber Heute: „Uns wurde erklärt, dass sonst Steuern anfallen.“ Ein Mitarbeiter ergänzte: „Es zahlt sich durch das Gesetz ohnehin nicht aus, weil bei uns nur wenig Trinkgeld zusammenkommt.“
Die gute Sitte am Ende?
Genau hier zeigt sich, wie die neue Trinkgeldpauschale in der Praxis wirkt. Statt reiner Vereinfachung entsteht für Betriebe mit geringem Trinkgeldaufkommen ein Anreiz, die traditionelle Geste ganz abzulehnen. Trinkgeld galt bisher als direkte Wertschätzung vom Gast zum Mitarbeiter ohne behördlichen Umweg. Nun birgt sie für manche Lokale das Risiko zusätzlicher Belastungen durch die fixe Pauschale.
Wer wenig Trinkgeld erhält, muss den vollen Betrag dennoch berücksichtigen, während höhere Einnahmen keine echte Entlastung bringen. Die Folgen treffen vor allem die Servicekräfte, die auf die Extrazahlungen angewiesen sind, sowie die Gäste, die ihre Zufriedenheit nicht mehr frei ausdrücken können. Die Dean & David-Filiale in Brigittenau hat darauf reagiert, indem sie Trinkgeld ablehnt. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung, die sich unmittelbar aus der gesetzlichen Lage seit 1. Jänner 2026 ergibt.
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