„Die Post bringt allen was“ heißt ein Werbeslogan – und tatsächlich, die Post brachte auch dem bekannten Zauberer Tony Rei etwas, nämlich Ärger. Denn ist er im Ausland, gibt es neuerdings Probleme, was mit seinen Postsendungen, unter denen auch behördliche Schreiben dabei sein könnten, geschieht.
Ortsabwesenheits-Meldung gibt es nicht mehr
Rei, der mit bürgerlichem Namen Anton Reisner heißt, wollte – nachdem er im Ausland ein Engagement angenommen hatte – bei der Post eine „Ortsabwesenheit“ melden. Diese garantiert, dass behördliche Schriftstücke, etwa RSa- oder RSb-Briefe, zurückgeschickt werden und man dadurch nach der Rückkehr in die Heimat keine Probleme mit versäumten Fristen hat.Â
Allerdings: Rei wurde von der Post informiert, dass es diese Möglichkeit seit Jänner dieses Jahres nicht mehr gibt. Gefragt nach einer Alternative, bot man ihm ein Urlaubsfach an. Gegen eine Gebühr versteht sich – und nur für eine begrenzte Zeit. Für zwei Wochen werden 21,90 Euro verlangt, für neun Wochen 45,90 Euro. Ein Urlaubsfach kann maximal für 63 Tage beauftragt werden.Â
Urlaubsfach als Beweis für Behörden
Wer also keinen Bekannten hat, die während der Abwesenheit in den Postkasten schaut, ist auf ein Urlaubsfach oder auf einen Nachsendeauftrag angewiesen. Beides kostet Geld. Im Urlaubsfach bleiben die behördlichen Briefe zwar auch liegen, aber die Post argumentiert, dass man dann im Falle einer Frist-Versäumnis zumindest einen Beweis hat, um seine Abwesenheit gegenüber der Behörde nachzuweisen.Â


