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In Brüssel, der „Hauptstadt“ der EU, wurde ein wegweisendes Urteil gesprochen.

In Brüssel, der „Hauptstadt“ der EU, wurde ein wegweisendes Urteil gesprochen.

Gericht bestätigt erstinstanzliches Urteil: „Grüner Pass“ ist und bleibt grundrechtswidrig

Während österreichische und bundesdeutsche Künstler und Kulturschaffende seit Auftauchen des Coronavirus in der Versenkung verschwunden sind und sich in der staatlich alimentierten Zwangspause gemütlich eingerichtet haben, protestierten in Brüssel in Belgien am zweiten Weihnachtstag rund 15.000 ihrer Berufskollegen gegen die Corona-Einschränkungen.

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Rechtsweg eingeschlagen

Als Zeichen des Widerstands wurden Theater, Kinos und Musikklubs geöffnet. Der Dachverband der Künstler legte beim Staatsrat Einspruch gegen die Corona-Maßnahmen ein, die er für unbegründet, ungerecht und unverhältnismäßig hält.

Gericht spricht Klartext

Auftrieb bekommen die Belgier von juristischer Seite. Ein belgisches Berufungsgericht hat nun das erstinstanzliche Urteil bestätigt, mit dem der „Grüne Pass“, der den Zugang zu Einrichtungen erlaubt oder unterbindet, als grundrechtswidrig erklärt wurde – nicht unwesentlich im „Auge des EU-Hurrikans“ Brüssel.

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