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Immer wieder wurde angekündigt, dass die Finanzämter das IT-Programm FABIAN benutzen werden. Bis heute ist es nicht fertig!

25. April 2020 / 14:02 Uhr

FABIAN ist noch immer nicht einsatzbereit – Entwicklung teurer als erwartet

Unzensuriert hat immer wieder über FABIAN berichtet. Dieses IT-Programm, faktisch eine „Wunderwaffe“, soll Familienbeihilfeverfahren wesentlich vereinfachen. Seit 2003 wird daran getüftelt und FABIAN ist noch immer nicht fertig. Das kann man aus zwei fast deckungsgleichen Anfragebeantwortungen herauslesen, die von den Ministern Christine Aschbacher und Gernot Blümel (beide ÖVP) stammen. Die Anfragen stellte die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Rosa Ecker.

Wörtlich heißt es in der Beantwortung:

Mit dem derzeit in Umsetzung befindlichen Familienbeihilfenverfahren FABIAN wird die Auszahlung der Familienbeihilfe auf eine gänzlich neue und moderne Technologie umgestellt. Es handelt sich um ein sehr komplexes Vorhaben, das nicht nur die reibungslosen Auszahlungsvorgänge sicherstellen, sondern auch jeden Einzelfall (In- oder Auslandssachverhalte, Studium, Indexierung, etc.), mit allen Details und Jahre zurück, nachvollziehbar abbilden muss. Das Verfahren muss den reibungslosen Vollzug von aktuell 1.150.000 Antragstellern und 1.900.000 Kindern gewährleisten. Darüber hinaus wurde im ersten Halbjahr 2017 anhand eines Proof of Concept geprüft, welche Umsetzungsmethode am effektivsten sein könnte. Anschließend wurde im Herbst 2017 entschieden, das Projekt FABIAN als Softwareeigenentwicklung aufzusetzen.

Wie sieht es bei Auslandssachverhalten aus?

FABIAN soll im Dezember 2020 starten. Zumindest lautet so die Planung. Ob das gut geht? Vor Jahren meinte man noch, dass FABIAN schon 2019 starten werde. Und überhaupt heißt das im Umkehrschluss, dass Österreich noch immer kein effektives Programm haben dürfte, um Auslandssachverhalte zu prüfen. Denn die EU-Kommission verpflichtet alle Mitgliedstaaten sich elektronisch auszutauschen. Konkret über das IT-Programm EESSI, an das auch FABIAN angebunden werden sollte. Und dies hätte bereits 2019 passieren müssen.

Auslandssachverhalte müssen geprüft werden, wenn zumindest ein Elternteil in einem anderen Staat als Österreich lebt. Auch, wenn das Kind nicht in Österreich wohnhaft ist, aber zumindest ein Elternteil in Österreich lebt, muss geprüft werden. Betroffen sind 32 Staaten (die meisten davon EU-Staaten), die die zuständige EU-Verordnung 883/2004 anwenden müssen, die auch regelt, dass Familienleistungen von beiden Mitgliedstaaten bezahlt werden müssen.

FABIAN teurer als erwartet?

FABIAN dürfte dabei sogar noch teurer werden als erwartet. 13 Millionen Euro wurden budgetiert. Über neun Millionen Euro wurden bereits zwischen 2017 und 2019 bezahlt. Ob es seit 2003 Kosten gab, ist nicht bekannt. Die Entwicklung des Programms wurde laut einem Rechnungsbericht mehrmals abgebrochen. Zuständig waren zumeist schwarze oder rote Minister.

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