Das lässt wahrscheinlich sogar ehemalige STASI-Agenten aus der ehemaligen DDR erblassen. In Zeiten der Covid-19-Maßnahmen beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft in Graz jetzt sogar mit einer privaten Schwimmbadbenutzung in der Südsteiermark.
Auf der Agenda der Strafrechtsermittler steht der Verdacht der „vorsätzlichen oder fahrlässigen Gefährdung durch ansteckende Krankheiten“. Worauf sich dieser Verdacht stützt, und ob einer der Beteiligten tatsächlich ein Virus-Infizierter ist, wurde der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben.
Anwalt rechtfertigt private Schwimmbadbenützung gegenüber Behörden
Ein eingeschalteter Anwalt der Beteiligten rechtfertigt jedenfalls diese private Schwimmbadbenützung gegenüber den Behörden. Der Anwalt geht maximal von einem Verwaltungsdelikt, keineswegs von einer strafbaren Handlung aus.
Aber auch dies ist eigentlich ungewiss, da eine Infektion durch Covid-19 im Badewasser absolut unwahrscheinlich ist. Die für die Badebenützung in der Regel verwendeten Desinfektionsmittel verhindern ein Überleben des Coronavirus.