Eine Afghane soll in Trieben in der Steiermark eine Frau mit einem Messer getötet haben – das BMI verweigert jedoch Auskünfte zum bereits geständigen Tatverdächtigen.

15. April 2020 / 13:48 Uhr

Nehammer verweigert Auskunft zu Asylanten-Mord in der Steiermark

Böse Zungen behaupten, dass der schwarz-grünen Regierung gar nichts besseres passieren hätte können als der Ausbruch der Corona-Krise. Damit hätten Kanzler Sebastian Kurz und sein Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP) gravierende Mängel in der Asylpolitik zudecken können.

Täglich zwölf Asylwerber

Dass große Gruppen von Asylwerbern nach Wildon in der Steiermark und nach Ossiach in Kärnten gebracht wurden, konnte trotzdem nicht unter den Tisch gekehrt werden. Ebenso musste Nehammer, der zuvor behauptet hatte, dass während der Corona-Krise überhaupt keine Asylwerber kämen, später dann nachbesserte und – besonders naiv – bekanntgab, dass nur Flüchtlinge mit Gesundheitszeugnissen nach Österreich einreisen dürften, schließlich zugeben, dass täglich zwölf illegale Migranten ins Land kommen.

Afghane tötete Frau mit Messer

Ganz wortkarg aber wird der Innenminster, wenn es um den Asylanten-Mord im steirischen Trieben (Bezirk Liezen) geht. Dort soll ein Afghane am 4. Februar eine junge Mutter mit einem Messer umgebracht haben. Genauere Hintergründe zur Tat und Details zum Einreisezeitpunkt und zu möglichen Vorstrafen des tatverdächtigen Migranten wurden seitens der Behörden aber nicht bekanntgegeben.

Deshalb brachte der steirische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Hannes Amesbauer eine umfassende Anfrage an Innenminister Karl Nehammer ein. Von den 14 konkreten Fragen wurden nur zwei beantwortet. So gab der schwarze Minister lediglich darüber Auskunft, dass es sich sowohl beim Opfer, als auch beim Tatverdächtigen um Asylwerber handle.

Datenschutz als fadenscheiniges Argument

Mit dem fadenscheinigen Argument des “Datenschutzes” verweigerte der Innenminister weitere Auskünfte. Amesbauer zeigt sich gegenüber unzensuriert verärgert, dass weder die Route, über die der vermeintliche Mörder eingereist ist, noch bekannte Vorstrafen des „schutzbedürftigen“ Fremden bekanntgegeben werden. Er meint:

Die Öffentlichkeit hat nach einer derart grausamen Tat ein Recht auf Informationen. Es kann nicht sein, dass, wenn es um Taten von Asylanten geht, der Mantel des Schweigens über sämtliche Umstände und Rahmenbedingungen gehüllt wird. Was hat die Reiseroute des bereits geständigen Asylanten mit dem Datenschutz zu tun? Die Bürger sollten auch darüber informiert werden, ob dieser Fremde bereits vor der Mordtat straffällig geworden ist und welche Gründe für seinen Aufenthalt in Österreich überhaupt ausschlaggebend waren. Das Antwortschreiben des Innenministers ist schlichtweg eine bodenlose Frechheit!

Folgeantrag im Parlament angekündigt

Die Zensurmaschinerie im ÖVP-Kabinett dürfte auf Hochtouren laufen, wenn selbst Fragen nach dem Zeitpunkt des Asylantrags und Hintergründe zur Einreise des laut Medien bereits geständigen Asylwerbers nicht beantwortet werden. Amesbauer will sich damit aber nicht abspeisen lassen:

Ich werde einen Folgeantrag einbringen und den dringenden Appell an Minister Nehammer richten, das verfassungsrechtlich gewährleistete Interpellationsrecht ernstzunehmen. Die vielen schweren Straftaten von Asylwerbern zeigen, dass diese Problematik auch auf politischer Ebene nicht totgeschwiegen werden darf.

Im Anhang finden Sie die Anfragebeantwortung von Innenminister Karl Nehammer: Anfragebeantwortung zur Mordtat in Trieben

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