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Das Covid-19-Maßnahmengesetz sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig, argumentiert Rechtsanwalt Roman Schiessler und brachte Klage beim VfGH ein.

8. April 2020 / 23:18 Uhr

Verfassungsklage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz

Der Wiener Anwalt Roman Schiessler hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Klage (Individualantrag) für einen zivilgesellschaftlich engagierten Klienten wegen Verstößen gegen Grundrechte eingebracht und beantragt die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes. „Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken“, so Rechtsanwalt Schiessler, es sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig.

Gefährlichkeit im Vergleich zu Influenza nicht ausgeführt

Warum gerade die Covid-19-Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt hätte und andere Epidemien, beispielsweise Influenza, die in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht, werde in der Verordnung der Regierung nicht erklärt. Unter diesem Gesichtspunkt liege somit reine Willkür vor, da Fakten, Zahlen und Daten aus der Verordnung nicht hervorgehen.

Übertragung des Risikos auf alle Staatsbürger nicht zulässig

Außerdem würden die Maßnahmen nicht auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Personen beschränkt, sondern auf alle Staatsbürger. „Es ist grundrechtlich nicht zulässig, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen“, so Schiessler.

Eine generelle Verallgemeinerung der Lebens-und Gesundheitsrisiken gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen gehe nicht auf die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen in der Gesellschaft ein.

Einschränkungen ohne Bezug zu epidemiologischen Fakten

„Sämtliche Einschränkungen sind ohne Bezug auf medizinische bzw. epidemiologische Parameter oder Bedingungen verfügt worden, sei dies in Bezug auf erstens den Zeitraum, zweitens das Gesundheitssystem, drittens den Erreger selbst und viertens der unterschiedlich gefährdeten Personengruppen“ so Schiessler abschließend. Er beantragt namens seines Klienten die Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes.

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