Angstmachen, verwirren, verunsichern! Nach diesem Motto dürfte die schwarz-grüne Bundesregierung als „Krisenmanager“ fungieren. Jedenfalls haben es Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) tatsächlich fertiggebracht, den Wirten weitere Sterbehilfe zu leisten.
Kurz erlaubte auf Twitter das Abholen von Speisen
Wie schon beim Rauchergesetz gab es auch bei der Corona-Krisen-Maßnahme, das Abholen von Speisen zu erlauben oder zu verbieten, ein wankelmütiges Hin und Her. Noch am 17. März gab Kurz auf Twitter bekannt:
Alle Kunden können Ihr Essen abholen, allerdings nur, wenn sie das Geschäftslokal nicht betreten & am Übergabepunkt im Freien ein Meter Abstand gehalten wird. Lasst es euch schmecken!
Ministerium untersagte Abholung
Nur drei Tage später, am 20. März, war dann doch wieder alles anders, wie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) unter den „Aktuellen Maßnamen der Bundesregierung“ zu lesen war:
Die Möglichkeit der Lieferung von Speisen aus Gastronomiebetrieben bleibt unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen bestehen, eine direkte Abholung ist nicht möglich.
Wirtschaftskammer gibt grünes Licht für Abholung von Speisen
Kein Aprilscherz! Am 3. April dann wieder die Wende, als die Wirtschaftskammer in einer Aussendung bekannt gibt:
Das Abholen vorbestellter Speisen in Gasthäusern ist wieder erlaubt.
Erlaubt, verboten, wieder erlaubt. Und das innerhalb von wenigen Tagen. Welcher Wirt, der im besten Fall inzwischen auf Kurzarbeit umstellte und die Menschen belieferte, im schlechtesten Fall seinen Betrieb überhaupt schließen musste, kennt sich da noch aus?
Es ist nur ein, aber ein bezeichnendes Beispiel der offenbar chaotischen Verordnungen im Zuge der Corona-Krise, die nicht nur die Gastronomen schwer verstehen. Zudem sind die Verordnungen stets ohne Rechtsgrundlage erfolgt.
Würstelstände und Fast-Food-Restaurants könnten aufsperren
Nimmt man das neuerliche Erlauben des Essen-Abholens ernst, müssten eigentlich alle Würstelstände, Fast-Food-Ketten und andere, die über die Gasse verkaufen, ihr Geschäft wieder öffnen können. Die Speisen dürften dann eben nicht im Lokal verspeist werden, sondern müssten mitgenommen werden.