Mit dem Coronavirus infizierte Asylwerber dürfen sich in Schwerin weiterhin frei bewegen und andere Menschen anstecken, für sie gilt lediglich eine “freiwillige Quarantäne” (Symbolbild).

28. März 2020 / 08:40 Uhr

Maßnahmen nur für Inländer: Corona-infizierte Asylwerber dürfen sich frei bewegen

Im nördlichen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern herrscht derzeit gewaltige Aufregung. Der Grund: Asylwerber, die mit dem Coronavirus infiziert sind, dürfen sich weiterhin ungehindert und frei bewegen, wie die AfD nun aufdeckte. Die politischen Vertreter der Altparteien versuchten diese Tatsache offenbar vor der Bevölkerung zu vertuschen.

Asylwerber mit Coronavirus infiziert

Besorgte Bürger hatten sich in den vergangenen Wochen an die lokalen Vertreter der AfD gewandt, weil sie beobachteten, wie Migranten in den Asylunterkünften der Stadt Parchim sowie in Stern-Buchholz, vor den Toren der Landeshauptstadt Schwerin, mit Atemschutzmasken unterwegs waren.

Tobias Pontow, AfD-Vorsitzender der Stadtfraktion in Parchim, leitete daraufhin eine investigative Recherche ein, die skandalöse Zustände ans Tageslicht brachte. Er fand heraus, dass sich mittlerweile über zehn auf das Coronavirus positiv getestete Asylbewerber in Parchim aufhalten, die Bevölkerung davon aber nicht unterrichtet wurde. Gleichzeitig sollen sich von diesen Personen auch einige aus der Quarantäne entfernt haben.

Corona-infizierte Asylanten machten Stadt unsicher

Wie die AfD weiters herausfand, waren einige dieser offenbar mit dem Coronavirus infizierten Asylwerber in der Stadt Schwerin unterwegs, konnten sich somit frei bewegen, ohne jegliche Ausgangssperre. In einer Pressemitteilung des Nahverkehrs Schwerin, musste man dort nämlich zugeben, dass zumindest zwei „Männer“ aus der Erstaufnahmestelle Stern-Buchholz, die als Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt wurden, in einer Buslinie unterwegs waren. Der Betrieb musste daraufhin eingestellt werden:

Der Nahverkehr Schwerin hat am 18. März seine Buslinie 9 zwischen der Stauffenbergstraße und Stern-Buchholz bis auf Weiteres eingestellt. In einem der Busse hatten sich zwei Männer aus der Erstaufnahmestelle Stern-Buchholz befunden, die als Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt wurden. Sie wurden aus dem Bus verwiesen und zurück nach Stern-Buchholz gebracht. Der Nahverkehr stellte daraufhin den Busverkehr auf der Linie ein und hat alle Fahrzeuge der Linie vorsorglich reinigen lassen.

Asylwerber unter „freiwilliger Quarantäne“

Die Polizei, die mittlerweile die Unterkunft in Parchim „bewacht“, sagte gegenüber den AfD-Vertretern, dass sich die Asylwerber lediglich in einer „freiwilligen Quarantäne“ befänden. Auf die Frage, ob die Polizei 24 Stunden Wache halten würde, entgegnete man, dass man nur hier sei, „um das Quarantäne-Zentrum zu beschützen“ und nicht, „um auf die Asylbewerber aufzupassen“, die sich freiwillig in Quarantäne befänden.

Zudem unterstellte die Polizei der AfD auf subtile Weise, dass sie mit ihren Recherchen „Angst und Hetze“ schüren würde und nahm die Personalien der Funktionäre auf.

Wer schützt die Bürger vor dieser Fahrlässigkeit?

Mit den politischen Verantwortlichen geht die AfD folglich nun hart ins Gericht. Auf Kosten der Gesundheit der Bürger werde offenbar bei Asylwerbern ein Auge zugedrückt. AfD-Politiker Pontow versteht ebenso nicht, warum über die infizierten Asylwerber keine strikte Ausgangssperre verhängt wurde:

Wer schützt unsere Parchimer Bürger? Warum folgt Schwerin mit der Erstaufnahmeeinrichtung Stern-Buchholz nicht dem Beispiel in Suhl, wo die Erstaufnahmeeinrichtung nach dem Auftreten von Corona-Fällen komplett unter strenge Quarantäne gestellt wurde? Dort dürfen die Bewohner das Gelände nicht mehr verlassen. In Schwerin ist dies offenbar weiterhin möglich.

https://www.facebook.com/AfDParchim/videos/1283682188494107/

 

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