Man fühlt sich in Metternich-Zeiten zurückversetzt, wenn man das aktuellen Behörden-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise mitverfolgt. In der Steiermark kam es jetzt sogar zu einer Anzeige gegenüber einer Mutter, die in einem Supermarkt in Judenburg ein Schulheft für ihren Sohn gekauft hat. An der Kasse des Drogeriemarktes wurde die Judenburgerin von einem Polizisten aufgefordert, die Einkaufstasche zu öffnen.
Als der Polizist das Schulheft erblickte, drohte er der verschreckten Kundin und Mutter mit einer Verwaltungsstrafe auf der Grundlage des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Grund für die Strafandrohung des Polizisten, das Schulheft sei „nicht lebensnotwendig“. Dass Schüler jetzt im Heimunterricht das Schuljahr absolvieren müssen, ist dem Gesetzeshüter offensichtlich entgangen.
Nur “Waren des täglichen Lebens” erlaubt
Auch die Bezirkshauptmannschaft gab sich uneinsichtig und wollte keine Milde gegenüber der Konsumentin und Mutter erlauben. Vielmehr berief sich der dortige Bezirkshauptmann-Stellvertreter Peter Plöbst darauf, dass die schwarz-grüne Regierungsverordnung nur „Waren des täglichen Lebens“ für den Verkauf erlauben würde. Ebenfalls im Drogeriemarkt angebotene Schulsachen oder Spielwaren wären damit nicht „verkaufsfähig“.