ÖVP-Volksanwalt Werner Amon setzt bemerkenswerte Prioritäten, wenn es gilt, die von der Regierung verhängten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf ihre Grundrechtskonformität zu prüfen. Während landesweit derzeit aus Gründen des Gesundheitsschutzes elementare Grundrechte wie die persönliche Freiheit oder die Erwerbsfreiheit eingeschränkt werden, sorgt sich Amon insbesondere um die Menschenrechte der Häftlinge in den österreichischen Gefängnissen.
Maßnahmen massiv, aber “noch verhältnismäßig”
Amon hat deshalb, wie er selbst via Presseaussendung verkündete, “unmittelbar nach den ersten Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus in österreichischen Gefängnissen eine begleitende Prüfung eingeleitet”. Zu diesem Zweck habe er “umgehend den Menschenrechtsbeirat um die Einschätzung der von der Justiz getroffenen Maßnahmen aus menschenrechtlicher Sicht gebeten”. Immerhin gibt der ehemalige hochrangige ÖVP-Politiker vorsichtig Entwarnung: “Die Einschränkungen für Häftlinge sind massiv. Wie aber der internationale Vergleich zeigt, sind sie noch verhältnismäßig.”
Prüfungen anderer Maßnahmen nicht bekannt
Darüber, dass sich die Volksanwaltschaft auch anderer gundrechtlicher Beschränkungen in Zusammenhang mit Corona annehme, ist derzeit nichts bekannt. Amons heutige Aussendung war die erste Verlautbarung dieser parlamentarischen Ombudsstelle zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung seit 4. März.