Justizanstalt Stein

Häftlinge in den Justizanstalten (Symbolbild: Strafanstalt Krems-Stein) werden durch Besuchsverbote und Ausgangssperren für Freigänger isoliert.

16. März 2020 / 14:47 Uhr

Besuchsverbot für Häftlinge in allen österreichischen Justizanstalten

Jetzt zieht auch das Justizministerium in Sachen Coronavirus-Krise und Gesundheitsschutz nach. Ab sofort gilt ein de facto absolutes Besuchsverbot für Häftlinge in allen österreichischen Justiz-Strafanstalten. Verwandten- und Bekanntenbesuche sind bis auf weiters total untersagt. Lediglich dringend notwendige Besuche durch Anwälte, Bewährungshelfer oder Erwachsenenvertreter werden unter weitreichenden Schutzvorkehrungen getroffen, um eine Übertragung des Virus in die Haftanstalten zu verhindern.

Dabei gelten weitreichende Schutzvorkehrungen, das heißt, es kann nur ein Besuch in jenen Räumlichkeiten der Justizanstalten stattfinden, wo Glasscheiben zwischen Häftling und Besuchern angebracht sind. Verwandten- und Bekanntenkontakte sollen bei tatsächlichem Bedarf bis auf Weiteres nur noch telephonisch abgewickelt werden.

Auch Ausgangssperre für Häftlinge


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Neben diesen eingeschränkten Besucherkontakten kommt es umgekehrt auch zu einer Ausgangssperre für Häftlinge. Auch Freigänger müssen in Zukunft in ihren Hafträumen bleiben und dürfen das Gefängnis nicht mehr verlassen. Die Arbeitgeber wurden über diese Schritte bereits informiert.

Diese Maßnahmen sollen aber laut Aussendung von Justizministerin Alma Zadic unverständlicherweise nur bis zum 19. März gelten. An diesem Tag sollen weitere gesetzliche Maßnahmen beschlossen werden, um weitreichende Schutzmaßnahmen im Justizbereich zu beschließen.


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