Corona-Virus

Das chaotische Krisenmanagement der Bundesregierung setzt sich fort. Nun stellt sich heraus, dass die heute verkündeten Maßnahme womöglich ohne gesetzlicher Grundlage erfolgte. Das muss nun nachgeholt werden.

13. März 2020 / 19:50 Uhr

Weitreichend Maßnahmen der Regierung ohne gesetzliche Grundlage?

Bundeskanzler Sebastian Kurz hat heute, Freitag, 14 Uhr weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus verkündet. So auch die Schließung zahlreicher Geschäfte. Ein Liste welche Betriebe von der Schließung betroffen sind, ist bei der Wirtschaftskammer abzurufen.

Wenige Stunden nach der Ausrufung dieses teilweisen “shutdowns”, ist der Bundesregierung offenbar bewusst geworden, dass diese Schließungen auf Basis der geltenden gesetzlichen Normen nicht möglich ist. So schreibt die APA:

Die von der Bundesregierung heute präsentierten Restriktionen wegen des Coronavirus dürften eine neue gesetzliche Grundlage brauchen. Dem Vernehmen nach ist dies vor allem bei den Beschränkungen im Handel, möglicherweise auch wegen der verkürzten Öffnungszeiten in der Gastronomie nötig. National- und Bundesrat werden daher vermutlich am Wochenende zusammentreten.

Aus diesem Grund wird es heute eine zweite – eine war bereits um 10.30 Uhr – Sonderpräsidiale des Nationalrates um 20 Uhr geben, um einen möglichen Fahrplan für die nun notwendigen Gesetzesänderungen zu planen. In Aussicht genommen ist eine Sondersitzung des Nationalrates am morgigen Samstag, sowie ein darauffolgender Beschluss des Bundesrates.

Update: Es findet nun am Samstag, 14.3., um 17 Uhr und am Sonntag um 9 Uhr eine Nationalratssitzung statt. Am Samstag tagt  um 18 Uhr auch ein Budgetausschuss und am Sonntag um 13 Uhr auch noch der Bundesrat, wie der Parlamentskorrespondenz zu entnehmen ist:

Um die unmittelbar dringlichen Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Coronavirus auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, werden der Nationalrat sowie der Bundesrat unter Ermöglichung des größtmöglichen Schutzes für alle AkteurInnen im Hohen Haus und den verfassungs- und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben entsprechend am Samstag und Sonntag zu Sitzungen zusammentreten. Darauf haben sich die Parlamentsfraktionen heute Abend in einer gemeinsamen Sonderpräsidiale von Nationalrat und Bundesrat verständigt.

Dass diese Notwendigkeit einer Gesetzesänderung nicht rechtzeitig geplant wurde, fügt sich in die Reihe des nicht besonders professionellen Krisenmanagements der Bundesregierung ein, das bis dato mehr eine PR-Management war.

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