Der aus der ganz linken Ecke kommende Schreiber Michael Bonvalot publiziert hauptsächlich auf seinem eigenen Blog und versucht dort meistens durch übertriebene Sensationsmeldungen Aufregung zu erzeugen. Mit seinem neuen Artikel im Profil „Pressefreiheit: Fotojournalist wird bei Aufmärschen extremer Rechter von Polizei behindert“ möchte er jedoch Schützenhilfe für einen Gesinnungsgenossen leisten. Der „Fotojournalist“ Lorenzo V. sei angeblich grundlos „im Visier der Behörden“. Wie ungenau Bonvalot arbeitet, erkennt man daran, dass im ganzen Artikel der Name des Protagonisten falsch genannt wird.
Mehrere Anzeigen
Angeblich werde V. regelmäßig bei seiner journalistischen Tätigkeit durch gemeine Polizisten aus reiner Böswilligkeit behindert, ohne dass es dazu einen näheren Grund gäbe. Bonvalot erkennt darin einen angeblichen Eingriff in die Pressefreiheit. Ständig werde V, von der Polizei weggewiesen oder nach dem Ausweis gefragt, was offenbar als unzumutbar empfunden wird.
Die Exekutive sieht das freilich anders und erkennt in V. anscheinend eher einen notorischen Querulanten und Störenfried und hat deshalb bereits einige Anzeigen gegen ihn eingebracht, wie das Profil schreibt:
Einmal wird ihm vorgeworfen, Mitveranstalter einer Gegenkundgebung gewesen zu sein. Ein anderes Mal wird er wegen Verletzung der Bannmeile angezeigt.
Mehrmals ist Lorenzo schon vor Gericht gezogen, um Einspruch zu erheben.
Bereits straffällig geworden
Einmal wurde V. bei einer Straftat erwischt. Am 14. April 2018 wurde er in Wien von Polizisten bei einer Demonstration gegen Gewalt an Frauen („Kandel ist überall“) gestellt, als er zwei Fahnen stehlen wollte. Die Amtshandlung wurde auf Video festgehalten.
Wie bei linken Tätern nicht unüblich, ließ die Justiz aber überaus große Milde walten. Anstatt einer richtigen Strafe für die amtlich festgestellte Straftat gab es eine kulante Verfahrenseinstellung und lediglich eine lächerliche „Probezeit“ von Bezirksanwältin Jessica Gasser: „Es wird Ihnen mitgeteilt, dass von der Verfolgung des/der Lorenzo V. wegen des Vergehens nach § 127 StGB4 (Vorfall vom 14.04.2018) gemäß § 203 Abs. 1 StPO unter Bestimmung einer Probezeit von 1 Jahr/en vorläufig zurückgetreten wurde.“, heißt es im Bescheid, der unzensuriert vorliegt.
Ist es normal, wenn „Journalisten“ stehlen und belästigen?
Schon damals hatte er also nicht einfach normal von der Kundgebung berichtet, sondern seine vorgeblich rein journalistische Tätigkeit benutzt, um sich nahe genug heranschleichen zu können, um eben die Fahnen zu stehlen. Verständlicherweise haben seitdem die Veranstalter ein Auge auf V. und verscheuchen ihn regelmäßig, wenn er verdächtig nahe in Bereiche kommt, wo eigentlich keine Gäste stehen sollten.
Wie andere Antifa-Fotografen macht V. zudem endlos viele Portraitaufnahmen nicht nur der Redner, sondern auch der gewöhnlichen Teilnehmer. Dabei ist er oft äußerst aufdringlich und penetrant. Welchem Zweck dienen diese Aufnahmen? An welche Netzwerke werden sie weitergereicht? Normale Journalisten stehen einfach normal im Publikum und knipsen oder nehmen auf und werden dann natürlich auch nicht weggewiesen. Die politische Einstellung von V. dürfte bei den Vorfällen wohl weniger eine Rolle spielen, sondern viel mehr sein Verhalten. Oder wie lässt sich ansonsten erklären, dass andere linke Journalisten, die sich normal verhalten, ungestört ihrer Arbeit nachgehen können, während offenbar nur V. immer wieder in Konflikte gerät?
Veröffentlicht V. auf anonymen Antifa-Portal?
Doch ist Lorenzo V. wirklich ein ganz normaler „Journalist“? Laut Profil sieht er sich selbst als „überzeugter Antifaschist“. So berichtet er auch ausschließlich von Veranstaltungen des patriotischen Lagers, wie dem Mittwochsbummel des Wiener Korporationsringes oder von Demonstrationen von konservativen Gruppierungen.
Wo die Fotos dann tatsächlich journalistisch verwendet werden, ist jedoch unklar. Auf die Schnelle lassen sich jedenfalls keine Abdrucke seiner Fotos in Mainstream-Medien finden. Mutmaßlich landen Lorenzos Werke also auf anonymen Antifa-Seiten im Internet, wie Presseservice Wien. Ob das wirklich so ist, wissen wir nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wird jetzt der Schlapphut abgenommen?
Obwohl Lorenzo V. so leidenschaftlich gerne andere Leute ablichtet, hat er bisher selber immer darauf geachtet, unerkannt zu bleiben. Meistens trat er mit Schlapphut und dunkler Sonnenbrille auf, um auf Fotos nicht erkennbar zu sein. Mittlerweile waren aber längst zahlreiche Fotos, Videos und andere Informationen über ihn im Internet zu finden.
Ob er deshalb seine längst aufgeflogene Tarnung aufgegeben hat, oder ob er, zusammen mit Michael Bonvalot, rechtzeitig an einem Opfer-Mythos arbeiten will, weil weitere Gerichtsverfahren gegen ihn anstehen, ist unklar. Auch hier gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Wir dürften jedenfalls noch viel Spaß mit unserem Lorenzo haben.