Seltsame parlamentarische Pfade verfolgt SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirm. Die rote Justizpolitikerin hatte in der brisanten Causa rund um den Medienmanager Richard G. eine Anfrage an die grüne Justizministerin Alma Zadic eingebracht. Darin interessierte sich Yildirim für die Anwendung der Fußfesselregelung gegenüber dem zu neuneinhalb Monaten unbedingt verurteilten Richard G.
Jetzt hat Yildirim aber diese Anfrage wieder zurückgezogen. Ob aus freien Stücken oder aus einem anderen Grund ist derzeit nicht bekannt.
Die Verurteilung von G. erfolgte im August 2019 rechtskräftig. Grund der Verurteilung war ein tödlicher Bootsunfall am Wörthersee. G., derzeit in der Redaktion der Tagezeitung Kurier für die Online-Berichterstattung verantwortlich, beteuert bis heute seine Unschuld in diesem Fall.
Wann wurden Haftantritt und Hausarrest angeordnet?
In der wieder zurückgezogenen Anfrage an Justizministerin Zadic interessierte sich SPÖ-Abgeordnete Yildirim unter anderem dafür, wann der Haftantritt für Richard G. nach seiner Verurteilung angeordnet worden war. Darüber hinaus wollte sie wissen, wann der Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest durch G. erfolgt sei. Und auch die Genehmigung des elektronisch überwachten Hausarrestes war für die rote Justizpolitikerin ursprünglich brennend interessant.
Richard G. wurde vor einigen Wochen gegenüber der SPÖ „auffällig“, weil er einen Bericht über die angeblichen roten Netzwerke in der österreichischen Justiz im Online-Kurier veröffentlichte. Dies führte zu medialem Aufsehen und der Klagsandrohung durch eine im Bericht mutmaßlich genannte Staatsanwältin. In diesem Zusammenhang fragte Yildirm auch über die Beschäftigung von G. in der Nacht im Zusammenhang mit dem Tragen einer elektronische Fußfessel nach. Von alledem will sie jetzt nichts mehr wissen.