Asyl

Sie kommen und können in den seltensten Fällen abgeschoben werden: illegale Migranten.

28. Feber 2020 / 13:10 Uhr

Immer ein Grund um nicht abzuschieben

Die Bundesrepublik Deutschland ist hervorragend darin, immer wieder einen Grund zu finden, warum sie Migranten nicht abschieben kann. Entweder wehrt sich der Kulturbereicherer und darf deshalb nicht abgeschoben werden, oder er ist angeblich krank, oder, oder, oder. Eine Ausrede findet der Staat BRD irgendwie immer. Außer natürlich bei christlichen Flüchtlingen, die in Ländern wie dem Iran tatsächlich mit dem Tode bedroht werden. Da wird regelrecht nach Abschiebegründen gesucht. Anders ist das bei denen, die sich nicht integrieren oder kriminell werden; für die findet man Millionen Ausreden.

Neuer Trick: das Coronavirus

Die neueste Ausrede ist das Coronavirus. Wegen der Seuche in Norditalien hat die BRD nun Abschiebungen in das Land ausgesetzt. Angeblich vorrübergehend, und die Maßnahme betrifft in erster Linie Ausweisungen nach dem Dublin-Verfahren. Demnach bleiben Asylbewerber, die ihren Antrag zwar in Italien gestellt, aber nach Deutschland weitergereist sind, vorerst in der Bundesrepublik. Was aber keine wirkliche Änderung des Status Quo ist. Denn wer nicht zurück ins sonnige Urlaubsparadies Italien wollte, konnte dies auch vorher vermeiden.

So zum Beispiel Mitte März 2019 in München. Dort versuchten damals Landespolizisten zu dritt, einen Asylanten in die Lufthansa-Maschine nach Mailand zu bekommen. Der 21-jährige aus der Elfenbeinküste wehrte sich einfach mit allen Kräften, und am Ende musste die Abschiebung abgesagt werden! Der Asylant hatte bereits in Italien Asyl beantragt, darum sollte dort über seinen Antrag entschieden werden. Trotzdem kam er über die offene Grenze nach Deutschland und darf hier nun machen, was er will.

Simple Gewalt von Asylanten reicht aus, um ihre Abschiebung zu verhindern. Man stelle sich im Umkehrschluss einmal vor, ein Deutscher würde sich mit Gewalt gegen seinen Gang vor Gericht wehren, weil er die GEZ verweigert hat. Dann wäre aber die Hölle los. Und nun brauchen die Asylbewerber nicht einmal mehr ihre ohnehin kaum durchgeführten Abschiebeversuche nach Italien zu verhindern, denn die BRD hat ja jetzt eine weitere Ausrede, um sie im Land zu behalten.

Abkommen faktisch außer Kraft

Eigentlich müssten sie zur Bearbeitung ihres Antrags wieder in das europäische Land, in dem sie zuerst um Asyl gebeten haben. Aber daran hält sich die BRD kaum, und eigentlich hätte sie die Asylanten infolge des Dublin-II-Abkommens gar nicht erst über die Grenze lassen dürfen, weil Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist. Die Dauer des Abschiebestopps hat natürlich auch Auswirkungen auf die weitere Behandlung der Asylverfahren. So hat Deutschland sechs Monate Zeit, Migranten abzuschieben, wenn sich der Erstaufnahme-Staat bereit erklärt, sie zurückzunehmen. Bei Haftfällen beträgt die Frist zwölf Monate. Nach Ablauf der Fristen muss über den Asylantrag in Deutschland entschieden werden.

Derzeit ist übrigens noch unklar, wie lange der Abschiebestopp in Kraft bleibt. Das heißt, es hat sich noch ein weiterer Grund gefunden, Menschen hierzubehalten, die in unserem Land nichts zu suchen haben. Das Coronavirus ist nun ja auch in Deutschland aktiv. Ob bald entschieden wird, dass Deutschland für Asylanten nicht mehr sicher genug ist und man deshalb einen Aufnahmestopp verhängen wird? Das ist wohl kaum zu erwarten…

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