Die SPD-Politikerin Sawsan Chebli (rechts) durfte in einem Internet-Video als “islamische Sprechpuppe” bezeichnet werden, entschied ein Berliner Gericht.

28. Feber 2020 / 00:19 Uhr

Chebli darf “islamische Sprechpuppe” und “Quotenmigrantin der SPD” genannt werden

Ein ehemaliger Polizist hatte Sawsan Chebli, die moslemische Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales der Stadt Berlin, in einem Internet-Video unter anderem als “islamische Sprechpuppe” und “Quotenmigrantin der SPD” bezeichnet. Chebli, auch bekannt als “Kämpferin gegen Rechts”, fühlte sich diskriminiert und klagte gegen den 46-Jährigen vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

Äußerungen fallen unter Meinungsfreiheit

In erster Instanz bekam die umstrittene SPD-Politikerin mit palästinensischen Wurzeln Recht: Das Gericht erließ im November des vergangenen Jahres gegen den Ex-Polizisten Tim K., der auch als Buchautor und YouTuber bekannt ist, einen Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro. Der Mann legte dagegen Berufung ein – und gewann: Obwohl die Staatsanwaltschaft die Äußerungen über Chebli als “rassistisch” und “diffamierend” einschätzte, bekam K. schließlich Recht. Chebli als “Quotenmigrantin der SPD” und “islamische Sprechpuppe” zu bezeichnen, fällt nach dem Urteil des Berliner Gerichts unter die Meinungsfreiheit. K. sagte während der Verhandlung, dass er keinen Groll oder böse Absichten gegen die SPD-Politikerin hege, ihr aber “Paroli bieten” wollte.

Chebli, derzeit mit ihrem ersten Kind schwanger, war nicht als Zeugin geladen und erschien auch nicht beim Prozess am Donnerstag, wegen des enormen öffentlichen Interesses sollen aber die Sicherheitsvorkehrungen im Gerichtsgebäude verstärkt worden sein. Die 41-Jährige twitterte später, dass sie das Urteil “bitter” fände, motivierte ihre Follower aber, weiterhin “Rassisten” anzuzeigen.

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