Justizpalast

Schon wieder gibt es Unruhe im Justizministerium. Dieses Mal geht es um die Causa Eurofighter.

22. Feber 2020 / 22:11 Uhr

Sollte Eurofighter-Strafverfahren unter ÖVP-Minister Moser eingestellt werden?

Interessante Dinge sollen unter der Amtsführung von ÖVP-Justizminister Josef Moser und seinem Generalsekretär Christian Pilnacek in Sachen Eurofighter-Strafverfahren vor sich gegangen sein. Laut dem linken Nachrichtenmagazin Profil bestand die Möglichkeit, dass Ermittlungen auf der Grundlage einer vom damaligen SPÖ-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil im Februar 2017 eingebrachten Anzeige in der Causa Eurofighter eingestellt werden sollten.

Diesbezüglich soll es Ende 2019 einen entsprechenden Vorhabensbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) über die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien an das Justizministerium gegeben haben. Damals war Clemens Jabloner Übergangs-Justizminister.

Einstellungsüberlegungen schon Anfang 2019

Ein brisantes Justizdokument deutet auf eine ursprüngliche Einstellungsentscheidung Anfang 2019 hin. Laut Profil soll WKStA-Chefin Ilse-Maria Vrabl-Sanda an den damaligen Justizminister Josef Moser in dieser Causa bereits am 25. April 2019 in einem Bericht herangetreten sein. Die WKStA-Behördenleiterin teilte darin dem ÖVP-Minister mit, dass sie sich außerstande sehe, die Verantwortung für das von der Oberstaatsanwaltschaft Wien bestimmte Eurofighter-Staatsanwälteteam in letzter Verantwortung zu tragen.

Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Vrabl-Sanda laut Profil darauf verweist, dass der Leitenden Oberstaatsanwalt Johann Fuchs Mitglieder des Eurofighter-Staatsanwälteteams auf die Anwendung des §210 der Strafprozessordnung bereits am 1. Februar 2019 hingewiesen haben soll. Diese spricht für eine Anklageerhebung von einem „ausreichend geklärten Sachverhalt, der eine Verurteilung nahe legt“. Im Umkehrschluss heißt das: Ist eine Verurteilung nicht zu erwarten, ist das Verfahren einzustellen. Damals im Amt ÖVP-Mann Moser und sein Generalsekretär Pilnacek.

Oberstaatsanwaltschaft weist auf zügiges Verfahren hin

Die medial aufgescheuchte Oberstaatsanwaltschaft Wien verweist laut Profil auf die Vorgaben für ein zügiges Verfahren:

Die OStA Wien sieht sich bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht dem Grundsatz des checks und balances verpflichtet. Die Unterstützung der WKStA erfolgte daher ergebnisoffen. Wie einzelne Verfahrensteile zu erledigen sind, ist von der WKStA in einem sogenannten Vorhabensbericht darzustellen, der in weiterer Folge von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Bundesministerium für Justiz überprüft wird. Selbstverständlich gibt es keine Vorgaben, die Berichte in eine bestimmte Richtung hin abzufassen.

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