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Auch unter dem damaligen (Asyl-)Landesrat Rudolf Anschober wurde von Asylwerbern Geld zurückgefordert – die Datenlage dazu ist allerdings dürftig.

17. Feber 2020 / 17:30 Uhr

Arbeitende Asylwerber müssen eine Million Euro Grundversorgung zurückzahlen

Unzensuriert hat in der Vergangenheit mehrmals darüber berichtet, dass erwerbstätige Asylwerber Leistungen aus der Grundversorgung zurückzahlen müssen und dazu auch Zahlen für Niederösterreich und der Steiermark genannt. Nun soll angeführt werden, wie viele Fremde in Oberösterreich zu viel Grundversorgung kassiert haben und an sie  folglich auch Rückforderungen gestellt wurden. Eine FPÖ-Anfrage jedenfalls offenbart, dass das Land Oberösterreich – zuständig war lange Zeit der grüne Landesrat und derzeitige Sozialminister Rudolf Anschober – über kein ausreichendes Datenmanagement verfügt, weshalb die  Anfragebeantwortung in wesentlichen Fragen recht dürftig ausgefallen ist.

Soviel ist aber schriftlich:

mehr als 340.000 Euro an noch offenen Forderungen gab es gegenüber Fremden mit Stand 31.12.2019. Das ist mehr als ein Drittel aller zurückverlangten Gelder, die sich insgesamt auf ca. 960.000 Euro beliefen – also fast eine Million Euro.

Genau hundert Fremde, die in Oberösterreich bis Stand 31.12.2019 grundversorgt wurden, waren erwerbstätig. Ein Drittel davon sind Asylwerber, die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen einen (negativen) Asylbescheid erhoben haben

Das Land konnte nicht bekanntgeben, wie viele erwerbstätige Fremde in einer Lehre waren oder der Prostitution nachgingen

Ansprüche und Fristen

Wenn ein Fremder in Österreich um internationalen Schutz ansucht, gibt es grundsätzlich den Anspruch auf Grundversorgung. Diese Leistung wird allerdings nur gewährt, wenn Fremde nicht für sich selbst sorgen können. Sind sie jedoch vermögend oder erwerben aufgrund einer Beschäftigung Einkommen, so besteht kein Anspruch. Asylwerber dürfen grundsätzlich drei Monate nach einem Asylantrag eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Etwa als Saisonarbeiter, als Erntehelfer oder auch selbstständig als Prostituierte(r). In der Vergangenheit bestand außerdem die Möglichkeit für Asylwerber, einer Lehre nachzugehen. EU-rechtlich müssen Fremde neun Monate nach Antragstellung den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, was aber auch heißt, dass im Falle einer Erwerbstätigkeit Leistungen aus der Grundversorgung zurückgefordert werden können. Wenngleich eine Lehre als Beschäftigung gilt und diese nach neun Monaten einem Asylwerber nicht verwehrt werden darf, so heißt das aber auch, dass einem Lehrling der Großteil seines Einkommens einkassiert werden darf. Diese Vorgaben regelt die EU-Richtlinie 2013/33 (Aufnahmerichtlinie). Wird ein Asylwerber zu einem Asylberechtigten, so verliert er den Anspruch auf Grundversorgung vier Monate nach Erhalt eines positiven Bescheids. In der Regel wechseln Asylwerber in die Mindestsicherung.

Befindet sich ein Asylwerber noch im Zulassungsverfahren, so ist der Bund für die Grundversorgung zuständig, weshalb solche Fremde vom Bund versorgt werden. Das heißt, dass Taschengeld, Freizeitgeld, Bekleidungsgeld, Krankenversorgung im vollen Umfang vom Bund finanziert werden und Fremde auch in Einrichtungen des Bundes wohnen. Sobald ein Fremder sich im eigentlichen Asylverfahren befindet, so fällt er in die Zuständigkeit der Länder und wird entweder in organisierten Einrichtungen (etwa der Caritas) oder bei Wohnungen privater Betreiber untergebracht. Die Kosten der Grundversorgung bezahlen die Bundesländer. Die Kosten werden aber zu 60 Prozent vom Bund refundiert. Sind Asylweber zwölf Monate im Asylverfahren, bezahlt der Bund 100 Prozent.

Wenn aber ein Asylwerber erwerbstätig wird oder eine Lehre beginnt, so hat er keinen Anspruch auf Grundversorgung. Der Asylwerber verliert seinen Platz im organisierten Wohnquartier und muss in der Regel alles, was er mehr als 110 Euro verdient, an den Staat bezahlen. Asylwerber sind verpflichtet, ihr Einkommen zu melden. Da allerdings die Träger, die Grundversorgung bezahlen, oft erst im Nachhinein über diverse Einkommen eines Asylwerbers informiert werden, darf bzw. muss vom Asylwerber verlangt werden, dass er dem Staat rückwirkend Kosten ersetzt.

Keine genauen Zahlen aus Anschobers Ex-Ressort

Fest steht, dass auch der damalige Landesrat Anschober in seiner Ressortverantwortung von Fremden Geld zurückfordern musste. Allerdings ist es dem Ressort technisch nicht möglich, eine genaue Erhebung durchzuführen. So heißt es:

Mit Stand 31.12.2019 sind genau 100 grundversorgte Personen als erwerbstätig erfasst. Über die Anzahl an Personen die entweder Leistungen des AMS beziehen, mittels Dienstleistungscheck in unregelmäßigen Abständen die Freibetragsgrenzen überschreiten oder aus sonstigen Gründen über eigene Mittel verfügen, ist aus technischen Gründen keine Gesamtauswertung möglich.

Technisch ist es angeblich auch nicht möglich, zu erfassen, bei wie vielen Personen sich erst im Nachhinein herausgestellt hat, dass sie erwerbstätig waren.

Eine solche Erhebung ist technisch nicht möglich, allerdings ist die Feststellung eigener Mittel durch Einkommen aus Erwerbstätigkeit (und das ist für die große Mehrheit der Einkommensbezieher zutreffend) grundsätzlich immer erst im Nachhinein möglich. Es bedarf dafür der Vorlage und Prüfung von Einkommensbelegen, die üblicherweise erst im Nachhinein zur Verfügung stehen.

Hundert Fremde waren erwerbstätig

In Oberösterreich waren laut Anfragebeantwortung mit Stand 31. Dezember 2019 genau hundert grundversorgte Fremde als erwerbstägig erfasst. Vier davon waren Asylberechtigte (die vier Monate Anspruch auf Grundversorgung haben). Einer ist ein geduldeter Fremder aus Armenien, der einen rechtskräftig negativen Asylbescheid hat, aber nicht abgeschoben werden kann.

Bei zwei Frauen hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) noch keine Entscheidung in 1. Instanz getroffen. 34 Asylwerber haben Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, weil das BFA unter anderem den Asylantrag abgelehnt hat oder Beschwerde erhoben wurde, weil dem Fremden nur subsidiärer Schutz anerkannt wurde. Unter diesen Asylwerbern befinden sich auch viele Fremde aus Afghanistan. 28 Fremde waren “subsidiär Schutzberechtigte” (also Fremde, die kein Recht auf Asyl haben, denen allerdings in ihrer Heimat Folter etc. droht).

Zwischen 2016 und 2019 wurden an Asylwerber insgesamt 961.898,29 Euro an Forderungen gestellt. 346.876,42 der Forderungen konnten noch nicht erfolgreich eingetrieben werden, wobei allerdings noch keine Summe verjährt ist.

Gibt es in OÖ keine „Asyl-Prostituierten“?

In der Anfragebeantwortung heißt es, dass seit der Ressortführung durch Anschober es jedenfalls keinen Fall gab, bei dem die Grundversorgung einer Person, die der Prostitution nachging, verweigert oder entzogen werden musste. Die Beantwortung muss so verstanden werden, dass es oberösterreichweit keine Asylwerber gibt, die der Prostitution nachgehen – oder nachgegangen sind. Zahlen zu bekommen, ist kompliziert, da weder das AMS noch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger Daten hat (das “älteste Gewerbe der Welt” ist nämlich keines, Prostituierte gelten als freie Unternehmer). Wenn überhaupt, wäre die Sozialversicherung der Selbstständigen zuständig. Außerdem ist zu hinterfragen, ob Prostituierte ihre Einkommen auch vollständig melden.

Es stellt sich abschließend die Frage, ob die Koordination zwischen allen Trägern wie AMS, Landesregierungen und Sozialversicherungsanstalten derart reibungslos funktioniert, damit sichergestellt wird, dass Erwerbstätigkeiten von Asylwerbern rechtzeitig bekannt werden, die Grundversorgung gestrichen und jeder zuviel bezahlte Cent erfolgreich zurückgefordert wird.

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