Dass man in der Volksschule Kirchdorf in Lustenau (Bezirk Dornbirn, Vorarlberg) aus Protest gegen die Wiedereinführung der Ziffernnoten zum Semester allen Schülern der dritten Klasse ein „gut“ geben wollte, will der freiheitliche Bildungssprecher Hermann Brückl nicht auf sich beruhen lassen. Wenngleich die Aktion nicht durchgezogen wurde, da die Bildungsdirektion dienstrechtliche Konsequenzen angekündigt hatte (die Verantwortlichen zeigen sich aber weiter uneinsichtig), will Brückl dennoch hinterfragen, ob allein die Ankündigung eines Rechtsbruchs – und eine solche dürfte die falsche Beurteilung von Schülern sein – bereits dienstrechtlich geahndet werden könne.
Brückl will außerdem wissen, ob eine wissentlich falsche Beurteilung von Kindern einen Amtsmissbrauch oder eventuell eine falsche Beurkundung im Amt darstellt. Auch stellt sich die Frage, ob nicht die Androhung eines Rechtsbruches schon ein Delikt darstellt, das zumindest disziplinarrechtlich zu ahnden ist.
Verweigerung der Annahme von Zeugnissen
Auch einen weiteren Fall nimmt der freiheitliche Bildungssprecher unter die Lupe. Zahlreiche Eltern der vorarlbergischen Volksschule Hofen in Frastanz (Bezirk Feldkirch) wollten die Annahme von Zeugnissen verweigern – aus Protest wegen der Beurteilung mit Ziffernoten. Gibt es rechtliche Konsequenzen für Eltern, die die Abholung des Zeugnisses ihres Kindes verweigern?
Und Brückl stellt klar: Die neue Gesetzeslage sieht sowohl Noten, als auch eine „alternative Leistungsbeurteilung” vor: In der Volksschule und der Sonderschule (Primarschule) ist der Beurteilung der Leistungen durch Noten eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen. Es ist daher leider davon auszugehen, dass weder die Eltern, noch die Lehrer darüber Bescheid wissen, da dadurch ja das beste beider Systeme vereinigt ist. An den zuständigen Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat Brückl eine umfassende parlamentarische Anfrage eingebracht.