Ein besonders krasser Fall von falsch verstandener Inschutznahme von Störern im Unterricht kam in der samstäglichen ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ zur Sprache. Vielen unzensuriert-Lesern ist wahrscheinlich noch das Video von der HTL-Ottakring in Erinnerung, in dem einige gewalttätige Schüler einen Lehrer angegriffen hatten. Die Volksanwaltschaft nahm den Fall zum Anlass, Untersuchungen anzustellen, warum die Lage so eskaliert war.
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Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
Vier Schüler waren nach dem Zwischenfall suspendiert worden. Einer hatte sich mittels Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich zurückgeklagt. Über den Verbleib der restlichen drei suspendierten Schüler gingen die Aussagen auseinander: Der rote Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer sprach davon, dass die drei dauerhaft von der Schule entfernt worden wären, während Volksanwalt Walter Rosenkranz zufolge auch sie wieder an die Schule zurückgekehrt seien.
Lehrer: Verharmlosung von Problemen
Ehemalige Lehrer der HTL-Ottakring warfen dem Direktor die Verharmlosung von Problemen, Opfer-Täter-Umkehr sowie eine nicht vorhandene Unterstützung des Lehrkörpers vor.
Eine Untersuchungskommission hätte allerdings keinerlei Verfehlungen des Direktors festgestellt, so Himmer, aber auch, dass der in dem Video attackierte Lehrer unfähig sei zu unterrichten. Die Schule erfordere mit 1.700 Schülern auch Managementqualitäten.
„Sehr zufriedenstellend“ in Betragen bei 22 Klassenbucheinträgen
Recht weit kann es mit den Managementqualitäten des Schuldirektors aber nicht her sein. So sprach Volksanwalt Rosenkranz von 22 (!) Klassenbucheinträgen, die alleine ein Schüler bekommen hatte – und trotzdem ein „Sehr zufriedenstellend“ in Betragen! Der Mutter eines der Störer wurden in einer Sprechstunde Probleme ihres Sohnes verschwiegen. Von einer „Brennpunktschule“ wollte der zuständige „Schulqualitätsmanager“ der Bildungsdirektion aber nicht sprechen.