Wie die Welt berichtete, wurden am Dienstag hunderte Asylanten per Flugzeug nach Deutschland gebracht: Angeblich soll es sich dabei um “besonders schutzwürdige Personen” handeln.
254 Migranten in Hannover gelandet
Insgesamt sind mit der gecharterten Maschine der Turkish Airlines 254 Syrer am Landesflughafen in Hannover angekommen, wie inzwischen auch das niedersächsische Innenministerium bestätigen musste. Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst von nur 247 Migranten sprach, soll es sich bei den Eingeflogenen um “Flüchtlinge” handeln, die “im Rahmen der humanitären Aufnahme” in die Bundesrepublik importiert wurden.
27 der “Neubürger” werden im Land Niedersachsen verbleiben, nachdem sie zusammen mit ihren anderen Landsleuten, die ebenfalls Passagiere des Airbus A330 waren, in das Aufnahmelager in Friedland im Landkreis Göttingen kommen: Hier werden den Asylbewerbern Sprache und Kultur ihrer neuen “Heimat” nahe gebracht, auch sollen die – angeblich vorhandenen – Kinder auf ihren Schulbesuch in Deutschland vorbereitet werden.
Staatliche Migranten-Flieger gegen Schlepperei
Dass nun hunderte Araber (ebenso wie Afrikaner) ganz unverblümt nach Deutschland eingeflogen werden, erklärt sich die niedersächsische Regierung mit ihrer “humanitären Verantwortung, sichere Einreisewege zu schaffen” – tatsächlich soll dahinter eine EU-Vereinbarung mit der Türkei zur massenhaften “Umsiedelung” stehen, die “illegale Migration” verhindern soll: Durch die geregelte (und damit nicht mehr offiziell “illegale”) Einwanderung von bis zu 500 Asylanten soll der Schlepper-Industrie das Geschäft vermiest werden. Wie bereits von unzensuriert berichtet, hat sich die Bundesregierung zudem bereit erklärt, in diesem Jahr im Rahmen des EU-Resettlement-Programms alleine aus der Türkei 3.000 Personen einzufliegen.
Natürlich soll jede der 254 Personen besonders unbedenklich sein: Neben Kriterien wie “familiären Bindungen”, die inzwischen ohnehin für Millionen Syrer in Deutschland bestehen sollten, wurden angeblich auch die “Integrationsfähigkeit” und die “Schutzbedürftigkeit” im Vorfeld geprüft. Vorbestrafte und Personen mit verdächtigen Verbindungen zu kriminellen Organisation sollen bei der staatlich genehmigten Einwanderung arabischer “Schutzsuchender” nicht die Möglichkeit gehabt haben, bequem mit der staatlichen türkischen Fluglinie einzureisen.