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mundtot

Die Kronen Zeitung will unzensuriert zum Schweigen über ihre Abonnenten-Rückgänge verpflichten.

14. Jänner 2020 / 10:00 Uhr

“Kronen Zeitung” klagt “unzensuriert” und verlangt, ihr keine Abonnement-Verluste zu unterstellen

Wie bereits berichtet, hat die Kronen Zeitung , konkret die KRONE-Verlags GmbH & Co. KG sowie die Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag GmbH & Co KG unzensuriert geklagt. Grund: Der Artikel vom 26. November 2019, in dem unzensuriert über eine Information, die aus dem Inneren der “Kronen Zeitung” gekommen ist, berichtet hat.

Unzensuriert soll nicht mehr über Abo-Rückgänge berichten 

Ein interessantes Detail aus dem Klagsbegehren ist, dass die klagenden Parteien unter anderem verlangen, dass unzensuriert es zu unterlassen hat,

in an Dritte gerichteten Äußerungen oder Publikationen sinngemäß Abonnement-Rückgänge bzw. Abonnement-Verluste bei der Kronen Zeitung zu unterstellen,
– wenn deren behauptetes Ausmaß nicht erweislich zutrifft oder irreführend unvollständig dargestellt wird, insb. weil Neuabschlüsse gänzlich unberücksichtigt bleiben und/oder kein klar bestimmter Zeitraum in dem die Kündigungen erfolgt sein sollen, kommuniziert wird.

Der Anwalt von unzensuriert nahm dazu in der Klagebeantwortung wie folgt Stellung:

Weil es Außenstehenden aber so gut wie unmöglich ist, das Ausmaß von Abonnement-Rückgängen bzw. Abonnenten-Verluste zu beweisen, würden die gefährdeten Parteien durch die Formulierung eine Berichterstattung verhindern.
Auch wenn das möglicherweise das Ziel der gefährdeten Parteien sein sollte, würde ein derartiges Verbot massiv in die grundrechtlich geschützte Position des Gegners der gefährdeten Partei eingreifen, dem aufgrund des (inhaltlich bereits oben umrissenen) Rechtes auf Meinungs- und Pressefreiheit das Recht zukommt, dieses Thema in ihrer Berichterstattung zu behandeln.
Wenn der Gegnerin der gefährdeten Parteien Informationen zukommen und sie dabei bei Anwendung der journalistischen Sorgfalt davon ausgehen darf, dass die Quelle verlässlich ist, darf sie darüber berichten und ein wertendes Urteil abgeben. Durch die Formulierung des Unterlassungsgebotes soll die Gegnerin der gefährdeten Parteien offenbar „mundtot“ gemacht werden.

Unzensuriert lässt sich aber nicht “mundtot” machen und wird morgen über mehr Details zu den Abo-Rückgängen berichten.

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