Landesgericht Wiener Neustadt

Vor dem Landesgericht Wiener Neustadt musste sich eine “Artistin” wegen fortgesetztem Sozialbetrugs verantworten.

12. Jänner 2020 / 11:23 Uhr

Bulgarin kassierte zu Unrecht mehr als 55.000 Euro Mindestsicherung

Nicht weniger als 57.875 Euro Mindestsicherung soll eine Bulgarin illegal in Niederösterreich bezogen haben. Die Bulgarin mit Doppelstaatsbürgerschaft, eine ehemalige „Artistin“, soll viereinhalb Jahre zu Unrecht Mindestsicherung bezogen haben, während sie den Großteil des Jahres in ihrem Heimatland Bulgarien verbracht hat. Damit hätte sie aber keinen durchgängigen Anspruch auf die Sozialleistungen in Österreich gehabt.

Das Landesgericht Wiener Neustadt verurteilte die Frau in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 16 Monaten, davon zwei Monate unbedingt und 14 weiterer Monate bedingt, beides noch nicht rechtskräftig.

Mindestsicherung als Einfallstor für Einwanderung in den Sozialstaat


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Die EU-Bürgerin aus Bulgarin nutzte die bis 2019 vorhandenen großzügigen Regelungen in den Mindestsicherungsgesetzen der Bundesländer. Türkis-Blau hatte eigentlich mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz bundesweit strengere Regelungen und einen besseren Vollzug beschlossen.

Schwarz-Grün, allen voran Bundeskanzler Sebastian Kurz, will nach einem Verfassungsgerichtshoferkenntnis, das aber nur kleinere Korrekturen eingemahnt hatte, vom gesamten Bundesgrundsatzgesetz nichts mehr wissen. Das könnte wieder zu einem stärkeren Sozialtourismus vor allem aus den EU-Ländern Slowakei, Ungarn, Rumänien und Bulgarien nach Österreich führen.


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