Die FPÖ macht auch in der Opposition Nägel mit Köpfen: Sie machte einen Sanierungsvorschlag zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.

11. Jänner 2020 / 17:30 Uhr

FPÖ drängt auf Reparatur und Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

Nachdem der schwarz-rot besetzte Verfassungsgerichtshof im Dezember 2019 das noch unter Türkis-Blau beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz in drei von dreizehn beanstandeten Punkten aufgehoben hat, setzt die FPÖ notwendige Schritte zur Sanierung dieser für die Bekämpfung des Sozialbetrugs und der Einwanderung in den österreichischen Sozialstaat so notwendigen Rechtsmaterie.

FPÖ drängt auf Umsetzung

Während ÖVP und Grüne die Umsetzung der „Mindestsicherung Neu“ mit keinem Wort in ihrem Regierungsprogramm erwähnen, hat FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl jetzt die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu einer raschen Ausführungsgesetzgebung der Bundesländer auf den Weg gebracht. Alle nicht aufgehobenen Gesetzesstellung sollen möglichst rasch umgesetzt werden und die übrigen drei inhaltlich repariert werden. Das sind die degressiven Staffelung für Kinderzuschläge, der Arbeitsqualifizierungsbonus und die Sozialhilfe-Statistik. Dazu hat die FPÖ Anträge im Parlament eingebracht.

Kinderzuschläge, Arbeitsqualifizierungsbonus und Statistik können saniert werden

Alle drei Punkte können nach Meinung von Verfassungsrechtlern und Sozialrechtsexperten saniert werden:

Die degressive Staffelung für Kinderzuschläge: Eine mögliche jedenfalls verfassungskonforme Variante ist bereits vorgezeichnet: Da die von den Anfechtungswerbern behauptete Überdeterminierung des Grundsatzgesetzes letztlich in keinem Punkt beanstandet wurde, dürfte wohl auch die vollinhaltliche Übernahme der Haushaltsdeckelregelung des Oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetz nicht zu beanstanden sein. Ebenso könnte etwa ein einheitlicher prozentueller Zuschlag pro Kind vorgesehen werden.

Arbeitsqualifizierungsbonus: Eine mögliche jedenfalls verfassungskonforme Variante könnte darin bestehen, dass die Pflichten nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und/oder dem Integrationsgesetz (IntG) weiter präzisiert und engmaschig verschärft werden, sodass im Ergebnis nur jene Asylberechtigten eine volle Leistungshöhe beanspruchen können, die Vollzeit mit der Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse bzw. weiterer Arbeitsqualifizierung beschäftigt sind. Ebenso ist es durchaus denkbar, für die Inanspruchnahme von ÖIF-Kursangeboten des Staates einen direkten Selbstbehalt vorzusehen.

Sozialhilfe-Statistik: Dieses technische Detail ist durch die geforderte nähere Konkretisierung problemlos zu reparieren. Eine Reparatur könnte aber entbehrlich sein, da die Länder ohnehin in ihren Ausführungsgesetzen entsprechende Verpflichtungen zur zwischenbehördlichen Datenweitergabe vorzusehen haben.

Rätselraten um ÖVP-Position im nächsten Sozialausschuss

Gespannt ist man bei der FPÖ jedenfalls, was die ÖVP-Fraktion im Sozialausschuss am 16. Jänner in diesem Bereich für eine Haltung einnehmen wird. Vor allem die Position von ÖVP-Klubobmann August Wöginger, der unter Türkis-Blau der Chefverhandler in Sachen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gewesen ist, wird sich hier positionieren müssen.

Dass die ÖVP wieder einmal in der ihr ureigensten Art und Weise „durchtaucht“, wird wohl in Sachen Mindestsicherung nicht gehen können. Sebastian Kurz als Bundeskanzler hat allerdings schon angekündigt, dass er sich der Frage der Mindestsicherung auf Bundesebene derzeit nicht stellen möchte. 

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