Obwohl ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz so tut, als ob das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) mit der Verfassungsgerichtshoferkenntnis vom Dezember 2019 insgesamt Geschichte wäre, gelten die wesentlichen Regelungen bei der Mindestsicherung Neu weiter – und das als Bundesgrundsatzgesetz mit klaren Anweisungen zur Ausführungsgesetzgebung der einzelnen Bundesländer.
Diese Rechtsmeinung hat jetzt auch die Österreichische Armutskonferenz in einer Aussendung klargestellt und damit den Bundeskanzler und die neue türkis-grüne Bundesregierung korrigiert:
Mindestsicherung bleibt Bundessache. Das Sozialhilfegesetz gilt. Einzig in den vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben Punkten können die Länder reagieren. Alles andere – und das ist das meiste – bleibt das Bundesgesetz bestehen.
FPÖ hat bereits Antrag in Sachen Ausführungsgesetzgebung eingebracht
Bereits im November 2019 hatte die FPÖ-Nationalratsfraktion einen Antrag in Sachen Ausführungsgesetzgebung zum SH-GG im Budgetausschuss eingebracht. Dieser wurde damals mit fadenscheiniger Begründung von ÖVP und Grünen vertagt.
Im Dezember brachte die FPÖ diesen Antrag neuerlich im Ausschuss für Arbeit und Soziales ein. Damit wird sich der neue Sozialminister Rudi Anschober mit dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz im Nationalrat beschäftigen müssen. Tut er dies nicht, wäre das wohl ein Indiz für handfeste Arbeitsverweigerung als neuer Ressortchef im Sozialministerium. Einziger Ausweg für Schwarz-Grün: sie kippen das bisherige SH-GG tatsächlich wieder mit ihrer Mehrheit, aber davon haben Kurz und Co die Öffentlichkeit noch nicht informiert.