Dass es überhaupt so weit gekommen ist, dass eine Diskussion darüber geführt werden muss, ob Mitliedern der drittstärksten Partei, der AfD, der Eintritt in den öffentlichen Dienst gestattet wird oder nicht, wirft einen erschreckenden Schatten auf den Zustand der Demokratie in Deutschland. Der Zug in Richtung Gesinnungsdiktatur nimmt immer raschere Fahrt auf. Für derartige Bestrebungen, eine ganze Bevölkerungsgruppe aus Teilen der Gesellschaft auszuschließen, gibt es in der deutschen Geschichte nur eine Parallele: die Behandlung von Juden in den 1930er Jahren.
Altkanzler mit Erklärungsbedürfnis
Derartige Tendenzen scheinen auch dem Altkanzler Gerhard Schröder aufzustoßen, der sich gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung wie folgt äußerte:
Ich habe eine klare Haltung zur AfD: Diese Partei muss entschieden bekämpft werden, aber argumentativ und nicht administrativ, ich war aus guten Gründen immer gegen Berufsverbote.
Auch Kommunisten geholfen
Schröder führte weiter aus, dass es sich dabei um nichts anderes handele als Berufsverbote, falls AfD-Vertretern der Dienst in Schule, Verwaltung oder Polizei verwehrt bleibe. Als Rechtsanwalt habe er in 1970er Jahren DKP-Mitglieder, Deutsche Kommunistische Partei in Westdeutschland, vertreten, die ein Berufsverbot bekommen sollten. Später als Ministerpräsident habe er Berufsverbote dann umgehend abgeschafft. Und Schröder weiter:
Wenn jemand seine Parteipolitik den Schülern verkaufen möchte, Kinder etwa im Geschichtsunterricht beeinflusst, dann geht das nicht. Aber man kann nicht vorher wissen, ob er das tut. Verhalte sich jemand in seinem Dienst dann verkehrt, gibt es das Disziplinarrecht, das ist genau dafür gedacht.
Im Grunde genommen wäre es Aufgabe des Verfassungsschutzes gegen Verstöße gegen das Grundgesetz vorzugehen. Dann wäre er zumindest das, was sein Name besagt und kein Inlandsgeheimdienst, der die eigenen Bürger beschattet.